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Kastration

ISN: Gleiche QS-Vorgaben für in- und ausländische Ferkel

Auch die ISN plädiert für gleiche Kastrationsvorgaben für Ferkel aus dem In- und Ausland, die ins QS-System geliefert werden.

Lesezeit: 2 Minuten

Jetzt hat sich auch die Interessengemeinschaft der Schweinehalter Deutschlands (ISN) der Forderung angeschlossen, dass für Ferkel, die aus dem Ausland ins QS-System geliefert werden, die gleichen Kastrationsvorgaben gelten müssen wie für heimische Ferkel. Auch beim geplanten staatlichen Tierwohlkennzeichen fordert die ISN die Gleichbehandlung heimischer und importierter Ferkel.

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Einheitliche Standards seien notwendig, damit die deutschen Ferkelerzeuger im Wettbewerb mit den europäischen Nachbarn bestehen könnten, erklärte der ISN-Vorsitzende Heinrich Dierkes am vergangenen Freitag und stellte sich damit an die Seite des Deutschen Bauernverbandes (DBV), der Anfang August nach einheitlichen QS-Regeln gerufen hatte.

Bezüglich der Ferkelkastration bedeutet das Dierkes zufolge, dass nur unkastrierte oder mit den in Deutschland zugelassenen Verfahren kastrierte Importferkel Eingang in die Standards finden dürften. Dasselbe gelte im Hinblick auf die übrigen, teils massiv verschärften Haltungsvorgaben, etwa zum Platzangebot. Denn mit der nun auf den Weg gebrachten Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung, die weit über die Vorgaben der Europäischen Union oder der anderen Mitgliedstaaten hinausgehe, werde die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Schweinehaltung massiv weiter geschwächt.

Unklare Vorgaben bei der Tierwohlkennzeichnung

Die Vorgaben für die staatliche Tierwohlkennzeichnung sind laut ISN-Einschätzung unklar. Zwar habe das Bundeslandwirtschaftsministerium mitgeteilt, dass die in Dänemark genutzte Lokalanästhesie die Anforderungen nicht erfülle. Zur CO2-Narkose in den Niederlanden stehe eine entsprechende Aussage aber aus. In ihrer Stellungnahme zum Entwurf der Tierwohlkennzeichnungsverordnung werde sie daher eine Klarstellung einfordern, kündigte die ISN an. Zugleich wertete die ISN die Hürden, die für die Kennzeichnung bereits ab der ersten Stufe an die Tierhalter gestellt werden, als „riesig“. Da müsse sich „noch einiges tun, wenn eine relevante Anzahl von Betrieben mitmachen“ solle.

Genau gegensätzlich fiel hierzu die Beurteilung der Ökoverbände in Nordrhein-Westfalen aus. Für die niedrigste Stufe müssten die Vorgaben deutlich angehoben werden, verlangte die Landesvereinigung Ökologischer Landbau NRW (LVÖ NRW). Außerdem müsse die Kennzeichnung verpflichtend sein und um eine zusätzliche, dann höchste Qualitätsstufe für ökologische Produkte erweitert werden.

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