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Isofluran: Beratung durch Betriebsarzt erforderlich?

Als Arbeitgeber tragen Sauenhalter die Verantwortung für die Gesundheit ihrer Mitarbeiter, wenn die bei der Kastration der Ferkel Isoflurangas zur Betäubung einsetzen.

Lesezeit: 2 Minuten

Der Gesetzgeber will den Einsatz des Narkosegases Isofluran bei der Ferkelkastration durch den Landwirt in Kürze endgültig freigeben. Viele Ferkelerzeuger sind dennoch unzufrieden mit der Entwicklung. Sowohl Enno Garbade, im Landvolk Niedersachsen Vorsitzender des Ausschusses Sauenhalter, als auch Jürgen Albers vom Landesverband der Niedersächsischen Schweineerzeuger sehen weiterhin Probleme und viele offenen Fragen. „Die Landwirte werden mit den Gefahren sitzen gelassen. Kein Landwirt kann z.B. garantieren, dass der Einsatz des Narkosegases für die Mitarbeiter ungefährlich ist. Als Arbeitgeber trage der Chef aber die volle Verantwortung für die Gesundheit seiner Mitarbeiter“, moniert Jürgen Albers. Für ihn ist die Isofluran-Methode deshalb nur eine Übergangslösung.

Dr. Alexandra Riethmüller von der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau betonte, dass man derzeit daran arbeite, dass das Verfahren sicherer werde. „Insbesondere die Atemmasken müssen verbessert werden“, erklärte Riethmüller bei der Infoveranstaltung „Ende der betäubungslosen Kastration“ der LWK Niedersachsen, die diese Woche im Versuchsgut Wehnen stattfand. Sie brachte vor dem Einsatz des Narkosegases eine verpflichtende Gesundheitsberatung durch einen Betriebsarzt ins Gespräch. Dieser solle mit den Landwirten und Mitarbeitern z.B. über Vorerkrankungen sowie die sichere Lagerung von Gefahrstoffen sprechen.

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