Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am letzten Freitag der Vorlage der Bundesregierung zugestimmt, die Isoflurannarkose bei der Kastration männlicher Ferkel durch die Landwirte zuzulassen. Diese Entscheidung war alles andere als eine Formsache. Denn im Vorfeld hatten verschiedene Tierschutz- und Veterinärverbände sowie verschiedene Bundesländer darauf gedrungen, dass Narkosen allein durch Tierärzte durchgeführt werden dürfen.
Deshalb gab es - verbunden mit dem Beschluss – eine Reihe von Änderungsanträgen. Die Länderkammer hat ihre Zustimmung zur Isofluran-Betäubung durch den Landwirt an eine Reihe zusätzlicher Vorgaben geknüpft. Die Details dazu hat Dr. Frank Greshake von der Landwirtschaftskammer NRW noch einmal verständlich zusammengefasst:
- Der Befähigungskurs für die Sauenhalter wird von sechs auf zwölf Stunden (und damit zweitägig) erweitert, um das ganze Thema weiter zu vertiefen. Es reicht keine Demonstration, z.B. in Form eines Lernvideos. Die Landwirte müssen auch praktisch eingewiesen werden.
- Bei den Kursen ist die Anwesenheit einer Tierärztin/eines Tierarztes zwingend erforderlich.
- Zum Erlangen des Sachkundenachweises wird eine schriftliche und eine mündliche Prüfung verlangt.
- Über Komplikationen bei der Durchführung der Narkose muss der Landwirt Aufzeichnungen führen. Diese Aufzeichnungen müssen drei Jahre aufbewahrt und auf Verlangen der Aufsichtsbehörde vorgelegt werden.
- Die Bundesregierung muss eine Institution mit der Erstellung und Aktualisierung einer Leitlinie zum aktuellen Stand des Themas beim Anwender- und Tierschutz beauftragen.
- Die Bundesregierung muss ferner prüfen, ob die Abgabe des Narkosemittels an die Landwirte mit dem Arzneimittelrecht zu vereinbaren ist.
Für die Bundesregierung gibt es also noch einiges zu tun, bis hin zum Einholen der entsprechenden Genehmigungen aus Brüssel. Das wird bis Anfang nächsten Jahres dauern. Die vorliegenden Schulungsunterlagen müssen noch einmal aktualisiert und die Geräte durch die DLG auf Anwender- und Tierschutz geprüft werden. Es soll nur die Anschaffung geprüfter Geräte durch den Bund finanziell unterstützt werden. Geplant ist ein Zuschuss in Höhe von 40 % der Investitionskosten.