Die Kastration männlicher Ferkel unter Isoflurannarkose durch den Landwirt hat jetzt die nächste Hürde genommen. Das Bundeskabinett hat am 31. Juli 2019 der sogenannten Ferkelbetäubungssachkundeverordnung (FerkBetSachkV) zugestimmt. Allerdings hat die Bundesregierung noch kleine Änderungen vorgenommen.
Geregelt werden in der Verordnung neben Vorschriften zu den Narkosegeräten und dem Verfahren der Ferkelkastration insbesondere die Bestimmungen zum Sachkundenachweis.
Die Narkose mit Isofluran darf nur von Personen mit Sachkundenachweis durchgeführt werden. Voraussetzungen dafür sind mitunter die Vollendung des 18. Lebensjahres, eine Fachausbildung oder ein einschlägiges Studium oder eine mindestens zweijährige Berufsausbildung im Umgang mit Ferkeln. Für den Nachweis müssen sowohl ein theoretischer Lehrgang als auch eine Praxisphase mit Prüfung absolviert werden. Das Schulungsmaterial für die Lehrgänge wird derzeit erarbeitet.
Jetzt muss allerdings noch der Bundesrat der FerkBetSachkV zustimmen. Dies ist für den 20. September 2019 geplant. Vorgesehen ist, dass die Verordnung spätestens am 16. Dezember 2019 in Kraft tritt.