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Ferkelkastration

Isofluran: Knapp 1.400 Förderanträge für Narkosegeräte

Die Bundesregierung geht davon aus, dass der Marktanteil der unter Isoflurannarkose kastrierten Ferkel mit Beginn des kommenden Jahres bei rund 50 % liegen wird.

Lesezeit: 2 Minuten

Bis Mitte März sind bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) knapp 1.400 Anträge auf Förderung der Anschaffung eines Narkosegeräts zur Ferkelkastration eingegangen. Das hat die Bundesregierung in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der AfD-Bundestagsfraktion mitgeteilt. Die Regierung geht davon aus, dass der Marktanteil der Kastration unter Isoflurannarkose nach Inkrafttreten des Verbots der betäubungslosen Ferkelkastration mit Beginn des kommenden Jahres bei rund 50 % liegen wird, während 30 % auf Ebermast und 20 % auf Immunokastration entfallen. Dies würde bedeuten, dass etwa 4.000 Betriebe die Isoflurannarkose wählen.

Wie aus der Antwort weiter hervorgeht, sind bislang noch keine Narkosegeräte zertifiziert. Zertifizierungen würden derzeit durch die Deutsche Landwirtschafts-Gesellschaft (DLG) durchgeführt. Sichergestellt sei, dass nur die Anschaffung solcher Geräte gefördert werde, die unter anderem im Hinblick auf die Anwendersicherheit und den Umweltschutz zertifiziert seien. Bei letzterem werde beispielsweise geprüft, dass die Geräte keine Leckagen aufwiesen, aus denen Isofluran in die Umgebungsluft entweiche. Die Regierung stellt zudem klar, dass es die Ferkelbetäubungssachkundeverordnung Landwirten ermögliche, die Ferkelkastration unter Isoflurannarkose selbst durchzuführen. Gleichzeitig stehe es aber jedem Tierhalter frei, die Durchführung der Isofluranbetäubung durch einen Tierarzt vornehmen zu lassen oder sich für eine der anderen verfügbaren Alternativen, Ebermast oder Immunokastration, zu entscheiden

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