Am morgigen Freitag ist es soweit. Dann wird der Bundesrat entscheiden, ob es Sauenhaltern künftig erlaubt ist, die Isoflurannarkose zur Ferkelkastration selbst durchzuführen. Der bisher geltende Tierärztevorbehalt würde damit aufgehoben. Die sogenannte Ferkelbetäubungssachkundeverordnung (FerkBetSachkV) sieht allerdings vor, dass die Ferkelerzeuger dafür zuvor einen Sachkundenachweis erwerben müssen. Dafür müssen sie einen Kurzlehrgang und eine praktische Prüfung absolvieren.
Zukunft der deutschen Ferkelerzeugung steht auf dem Spiel
Nachdem das Bundeskabinett dem Verordnungsentwurf bereits Ende Juli zugestimmt hatte, ist morgen nun der Bundesrat am Zuge. Das Ergebnis, darin sind sich viele Experten einig, wird richtungsweisend für die Zukunft der Sauenhaltung und Ferkelaufzucht in Deutschland sein. Denn wenn Isofluran weiterhin nur vom Tierarzt angewendet werden darf, wird dieses Narkoseverfahren für viele Ferkelerzeuger aufgrund der hohen Tierarztkosten unrentabel. Zusammen mit den beiden anderen ungelösten K-Fragen, dem Kupieren der Ferkelschwänze und dem Kastenstand für Sauen, könnte ein ablehnendes Votum der Länderkammer dazu führen, dass viele Sauenhalter für immer aus der Ferkelproduktion aussteigen.
Fakt ist, dass die Zustimmung des Bunderats keineswegs sicher ist. Denn die Empfehlung, die Vorlage der Bundesregierung mit einigen Änderungen anzunehmen, erreichte Anfang September im Agrarausschuss nur eine denkbar knappe Mehrheit. Angesichts der Gewichtung der Länderstimmen und der zahlreichen Enthaltungen im Ausschuss ist das Abstimmungsergebnis morgen dadmit mehr als unsicher.
Im Vorfeld appellierte der Staatssekretär im Bundeslandwirtschaftsministerium, Dr. Hermann Onko Aeikens, daher eindringlich an die Länder, der Verordnung zuzustimmen. Andernfalls drohe ein gewaltiger Strukturbruch in der deutschen Schweinehaltung und das Abwandern der Ferkelerzeugung in Nachbarländer, die bei der Kastration wesentlich pragmatische und kostengünstigere Lösungen akzeptieren.
Alle Kastrationalternativen offen halten
Warnende Worte kommen auch vom Verband der Fleischwirtschaft (VDF). Wenn die Isofluranbetäubung wegfalle, bleiben nur noch die Ebermast und die Mast von immunokastrierten Tieren. Die Erfahrungen vieler Schlachtunternehmen würden jedoch zeigen, dass viele Kunden keine Eberfleisch wollen. Die Absatzmöglichkeiten für Eber- und Improvac-Fleisch seien daher begrenzt. Das gelte insbesondere für kleinere Schlachtunternehmen, die nur über wenige Absatzkanäle für ihr Fleisch verfügen.
So habe beispielweise ein Schlachtunternehmen, das überwiegend Metzger und mittelständische Kunden beliefere, kaum Möglichkeiten, Eberfleisch zu vermarkten. Und auch traditionelle Absatzmärkte in den Nachbarländern könnten mit Eberfleisch nicht beliefert werden, weil dies für die Rohschinken- und Rohwurstherstellung kaum geeignet sei. Der VDF plädiert deshalb dafür, möglichst alle Alternativen zur betäubungslosen Kastration für die Landwirtschaft offen zu halten. Und dazu gehören neben der Ebermast und Improvac auch die Kastration mit Betäubung.