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Ferkelkastration

Isofluran-Narkose: Landwirte sollen Zwischenfälle melden

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) bittet Ferkelerzeuger, Zwischenfälle bei der Isoflurannarkose zu melden. Sicherheitsempfehlungen könnten dadurch angepasst werden.

Lesezeit: 2 Minuten

Seit dem 1. Januar 2021 ist die betäubungslose Ferkelkastration in Deutschland verboten. Seit knapp drei Monaten kastrieren Tausende von Sauenhaltern ihre Ferkel nun unter Narkose. Als Narkosemittel kommt das Gas Isofluran zum Einsatz. Bereits im Vorfeld hatte die Isofluran-Narkose für Diskussionen gesorgt. Narkosemittel gehören nicht in die Hände von Landwirten, so die Position von Tierärzten bzw. Tierärzteverbänden. Gewarnt wurde auch immer wieder vor gesundheitlichen Risiken, denen Landwirte oder ihre Mitarbeiter bei einem unsachgemäßen Umgang mit Isofluran bzw. den speziell für die Ferkelkastration entwickelten Narkosegeräten ausgesetzt sein können. Isofluran gilt u.a. als leberschädigend.

BVL: Zwischenfälle und Probleme melden!

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Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) in Berlin bittet die Landwirte, Zwischenfälle zu melden, die im Zusammenhang mit der Anwendung von Isofluran auftreten. Die Behörde weist darauf hin, dass nach §8 der Ferkelbetäubungssachkunde-Verordnung Komplikationen bei der Isofluran-Narkose vom Anwender aufzuzeichnen sind. Die Aufzeichnungen sind drei Jahre lang aufzubewahren.

Die Meldungen haben nach Aussage des BVL mehrere Ziele: Zum einen muss der Kenntnisstand zur Arzneimittelsicherheit unter praktischen Anwendungsbedingungen kontinuierlich verfolgt werden, sodass die Empfehlungen zum richtigen Gebrauch bei Bedarf angepasst werden können. Die Sammlung und Auswertung von unerwünschten Effekten der Isofluran-Narkose soll dabei helfen, das Gesundheitsrisiko für Anwender und Ferkel zu senken. Folgende Beobachtungen sollen von den Landwirten gemeldet werden:

  • Unbekannte und bekannte Nebenwirkungen beim Anwender (z.B. Kopfschmerzen, Übelkeit)
  • Narkosezwischenfälle (z.B. unzureichende Betäubung der Ferkel, Todesfälle)
  • Wechselwirkungen mit anderen Arzneimitteln
  • Umweltauswirkungen

Aus der Meldung müssen die meldende Person und der betroffene Patient sowie das verwendete Tierarzneimittel hervorgehen. Alle personenbezogenen Daten unterliegen dem Datenschutz. Die Berichte werden in eine nationale Datenbank zur Arzneimittelsicherheit eingepflegt und durch Tierärzte bewertet.

Landwirte, die Auffälligkeiten melden und zur Risikominimierung der Isofluran-Narkose in landwirtschaftlichen Betrieben beitragen möchten, können Ihre Beobachtungen an folgende E-Mail-Adresse senden: uaw@bvl.bund.de.

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