Als Alternative zur betäubungslosen Ferkelkastration, die spätestens ab dem 1. Januar 2021 verboten sein wird, setzt das Bundeslandwirtschaftsministerium voll auf die Betäubung mit dem Narkosegas Isofluran. Doch ist das Verfahren wirklich schon praxisreif, wie das BMEL behauptet? Und wie steht es um die Anwendersicherheit? Schließlich gilt das Narkosegas nicht nur als klimaschädlich, sondern auch als potenziell lebertoxisch.
Zurzeit gibt es drei Gerätehersteller in der Schweiz, die Isofluran-Narkosegeräte für die Ferkelkastration anbieten: Die Firmen Walder-Technik, Promatec und Pro Agri. Die Gerätekosten schwanken je nach Größe bzw. Anzahl der Narkoseplätze zwischen 3.500 und 10.500 €. Aufgrund der bislang geringen Nachfrage sind die Produktions- und Lagerkapazitäten der Hersteller jedoch begrenzt. Die aktuellen Lieferzeiten schwanken zwischen vier Wochen und sechs Monaten.
Das Narkosegas ist in Deutschland inzwischen für die Kastration männlicher Ferkel zugelassen und muss nicht mehr vom Tierarzt umgewidmet werden. Produziert wird das Gas vom Pharmaunternehmen Baxter. Vertrieben werden soll es in Deutschland durch die Wirtschaftsgenossenschaft deutscher Tierärzte eG (WDT).
Künftig soll es sachkundigen Landwirten erlaubt sein, die Isofluran-Narkose selbst durchzuführen. Die Details dazu sollen in einer entsprechenden Verordnung geregelt werden. Den Referentenentwurf dazu hat das BMEL Ende Januar an die Länder und Verbände verschickt. Bis zum 31. Mai soll er dem Bundestag zugeleitet werden. Wenn es nicht zu unerwarteten Verzögerungen kommt, könnte die Verordnung im November oder Dezember in Kraft treten. Bei einigen Tierschutzverbänden regt sich jedoch bereits großer Widerstand.
Für den Erwerb des Sachkundenachweises, so sieht es der Verordnungsentwurf derzeit vor, müssen die Bewerber einen theoretischen Lehrgang absolviert und an einer praktischen Übung teilgenommen haben. Am Ende des Lehrgangs und der praktischen Übung soll jeweils eine kurze Prüfung erfolgen.
Zur Anwendersicherheit: Die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau hat im letzten Jahr Messungen in neun Ferkelerzeugerbetreiben Messungen während der Isofluran-Anwendung durchgeführt. Dabei wurden erhebliche Defizite beim Anwenderschutz festgestellt und von den Geräteherstellern Nachbesserungen eingefordert. Inzwischen sind zwei neue Studien zur Arbeitssicherheit gestartet. Erste Ergebnisse werden im Frühsommer 2019 erwartet.
Weitere Details und einen Erfahrungsbericht aus der Praxis zur Ferkelkastration unter Isofluran-Narkose lesen Sie in der aktuellen top agrar-Ausgabe (2/2019) ab Seite S10.
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Als Alternative zur betäubungslosen Ferkelkastration, die spätestens ab dem 1. Januar 2021 verboten sein wird, setzt das Bundeslandwirtschaftsministerium voll auf die Betäubung mit dem Narkosegas Isofluran. Doch ist das Verfahren wirklich schon praxisreif, wie das BMEL behauptet? Und wie steht es um die Anwendersicherheit? Schließlich gilt das Narkosegas nicht nur als klimaschädlich, sondern auch als potenziell lebertoxisch.
Zurzeit gibt es drei Gerätehersteller in der Schweiz, die Isofluran-Narkosegeräte für die Ferkelkastration anbieten: Die Firmen Walder-Technik, Promatec und Pro Agri. Die Gerätekosten schwanken je nach Größe bzw. Anzahl der Narkoseplätze zwischen 3.500 und 10.500 €. Aufgrund der bislang geringen Nachfrage sind die Produktions- und Lagerkapazitäten der Hersteller jedoch begrenzt. Die aktuellen Lieferzeiten schwanken zwischen vier Wochen und sechs Monaten.
Das Narkosegas ist in Deutschland inzwischen für die Kastration männlicher Ferkel zugelassen und muss nicht mehr vom Tierarzt umgewidmet werden. Produziert wird das Gas vom Pharmaunternehmen Baxter. Vertrieben werden soll es in Deutschland durch die Wirtschaftsgenossenschaft deutscher Tierärzte eG (WDT).
Künftig soll es sachkundigen Landwirten erlaubt sein, die Isofluran-Narkose selbst durchzuführen. Die Details dazu sollen in einer entsprechenden Verordnung geregelt werden. Den Referentenentwurf dazu hat das BMEL Ende Januar an die Länder und Verbände verschickt. Bis zum 31. Mai soll er dem Bundestag zugeleitet werden. Wenn es nicht zu unerwarteten Verzögerungen kommt, könnte die Verordnung im November oder Dezember in Kraft treten. Bei einigen Tierschutzverbänden regt sich jedoch bereits großer Widerstand.
Für den Erwerb des Sachkundenachweises, so sieht es der Verordnungsentwurf derzeit vor, müssen die Bewerber einen theoretischen Lehrgang absolviert und an einer praktischen Übung teilgenommen haben. Am Ende des Lehrgangs und der praktischen Übung soll jeweils eine kurze Prüfung erfolgen.
Zur Anwendersicherheit: Die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau hat im letzten Jahr Messungen in neun Ferkelerzeugerbetreiben Messungen während der Isofluran-Anwendung durchgeführt. Dabei wurden erhebliche Defizite beim Anwenderschutz festgestellt und von den Geräteherstellern Nachbesserungen eingefordert. Inzwischen sind zwei neue Studien zur Arbeitssicherheit gestartet. Erste Ergebnisse werden im Frühsommer 2019 erwartet.
Weitere Details und einen Erfahrungsbericht aus der Praxis zur Ferkelkastration unter Isofluran-Narkose lesen Sie in der aktuellen top agrar-Ausgabe (2/2019) ab Seite S10.