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Isofluran-Narkose: Weitere Förderanträge möglich

Der Bund hat die Antragsfrist für Fördermittel zum Kauf von Isoflruan-Narkosegeräten verlängert. Vom 31. August bis zum 14. September können weitere Anträge gestellt werden.

Lesezeit: 2 Minuten

Ferkelerzeuger, die ihren Abnehmern auch nach dem Jahreswechsel kastrierte Läufer anbieten wollen, müssen die Tiere vor der chirurgischen Kastration betäuben. Das kann entweder mit dem Narkosegas Isofluran oder per Injektionsnarkose erfolgen. Experten sind sich jedoch einig, dass die Injektionsnarkose aufgrund personeller und organisatorischer Engpässe allenfalls eine Nischenlösung ist. Die meisten Betriebsleiter entscheiden sich daher für die Isoflurannarkose.

Bis zu 5.000 € je Sauenhalter

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Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) bezuschusst die Anschaffung der Geräte mit bis zu 5.000 € je Sauenhalter. Dafür stellt der Bund insgesamt 20 Mio. € zur Verfügung, die allerdings bis zum Jahresende abgerufen sein müssen. Bis zum 1. Juli 2020 - der ursprünglichen Bewerbungsfrist - hatten jedoch nur gut 3.500 Sauenhalter Fördermittel bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) beantragt. Das entspricht einer Gersamt-Fördersumme von 17,5 Mio. €, wenn in jedem Fall der Höchstbetrag ausgezahlt wird.

Da noch Mittel zur Verfügung stehen, will Bundeslanwirtschaftsministerin Julia Klöckner jetzt weiteren Ferkelerzeugern die Möglichkeit geben, die Förderung in Anspruch zu nehmen. Deshalb wurde die Frist verlängert. Vom 31. August bis zum 14. September 2020 können weitere Ferkelerzeuger bei der BLE Förderanträge einreichen.

Regionale Ferkelerzeugung erhalten

"Wir unterstützen die Sauenhalter bei der Umsetzung des Verbots der betäubungslosen Ferkelkastration. Denn wir stehen zur regionalen Ferkelerzeugung in Deutschland“, äußerte sich der Voritzende der Arbeitsgruppe für Ernährung und Landwirtschaft der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Albert Stegemann.

Viele Sauenhalter seien an der Fördermaßnahme des Bundes interessiert. Doch nicht allen sei es möglich gewesen, bis zum Ablauf der ursprünglichen Frist am 30. Juni 2020 einen Antrag einzureichen, heißt es in einer Pressemitteilung des Abgeordneten. Deshalb habe sich die CDU/CSU-Bundestagsfraktion für eine neue Antragsrunde stark gemacht - mit Erfolg. Das gebe noch mehr investitionsbereiten Ferkelerzeugern die Möglichkeit, an innovativen Verfahren für mehr Tierwohl und Verbraucherakzeptanz teilzunehmen.

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