Ferkelkastration
Isofluran-Narkosegeräte: Auszahlungsfrist verlängert
Seit Inkrafttreten der Förderrichtlinie im Januar 2020 gingen bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) 3.526 Anträge zur Förderung von Narkosegeräten für die Ferkelkastration ein.
Ab 1. Januar 2021 ist die Kastration männlicher Ferkel in Deutschland nur noch unter Betäubung erlaubt. Mit insgesamt 20 Millionen € fördert das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) die Anschaffung von Isofluran-Narkosegeräten für die Ferkelkastration. Seit dem Inkrafttreten der Förderrichtlinie am 31. Januar 2020 gingen bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) insgesamt 3.526 Anträge ein. Das erklärte die BLE in einer Pressemitteilung. Die meisten Anträge stellten demnach Ferkelerzeugerinnen und -erzeuger aus Niedersachsen (1.105), Nordrhein-Westfalen (792) und Bayern (773).
Für die Kaufentscheidung des Narkosegerätes haben die Ferkelerzeuger nun etwas länger Zeit, denn das BMEL hat die Einreichungsfrist für die Auszahlungsanträge vom 1. September auf den 15. Oktober 2020 verlängert. Nach dem Kauf kann der Auszahlungsantrag unter www.ble.de/ferkelnarkose gestellt werden. Die Rechnung und der zugehörige Zahlungsnachweis können direkt online hochgeladen und somit eingereicht werden.
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