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Ferkelkastration

Isofluran: Weg frei für Betäubung durch Landwirt

Der Tierarztvorbehalt für die Betäubung mit Isoluran bei der Ferkelkastration ist nun endgültig aufgehoben.

Lesezeit: 2 Minuten

Das Bundeskabinett hat in der vergangenen Woche die Ferkelbetäubungssachkundeverordnung (FerkBetSachkV) mit den vom Bundesrat verlangten Änderungen beschlossen. Die Verordnung soll den Weg für die Kastration unter Isoflurannarkose freimachen und nach der Bekanntmachung im Bundesanzeiger in Kürze in Kraft treten. Die Zustimmung der Länderkammer hatte lange auf der Kippe gestanden. Letztlich hatte der Bundesrat die Verordnung im September 2019 nach Maßgabe von mehr als 20 Änderungen mit knapper Mehrheit gebilligt. Die Bundesregierung hat sämtlichen Forderungen Rechnung getragen. Für einen Teil der Anpassungen war eine Nachnotifizierung durch die Europäische Union erforderlich, sodass es zu Verzögerungen kam.

Landwirt muss Sachkunde nachweisen

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Laut der FerkBetSachkV müssen Landwirte, die ihre Ferkel unter Isoflurannarkose kastrieren wollen, einen Sachkundenachweis erbringen. Dazu muss zuvor ein Lehrgang über die erforderlichen theoretischen und praktischen Kenntnisse erfolgreich absolviert werden. Der Lehrgang muss mindestens zwölf Stunden umfassen und Kenntnisse in einer Reihe von vorgeschriebenen Bereichen vermitteln. Die Teilnehmer müssen eine schriftliche und mündliche Prüfung ablegen, bevor sie ihr Wissen in einer Praxisphase anwenden. Am Ende der Praxisphase muss ebenfalls eine Prüfung absolviert werden.

Vorhandene Narkosegeräte weiterverwenden

Bereits vorhandene Narkosegeräte dürfen der Verordnung zufolge weiterverwendet werden. Der Einsatz muss jedoch im Einzelnen dokumentiert werden. Für die Unterstützung der Anschaffung von Narkosegeräten sind im diesjährigen Haushalt des Bundeslandwirtschaftsministeriums (BMEL) bis zu 28 Mio. € vorgesehen.

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