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ITW-Marktmodell: „Mindestbonus von 5,28 € je Tier ist sicher!“

Die ITW stellt vom Fonds- aufs Marktmodell um. Die Schlachter zahlen künftig den Bonus aus. In der Branchenvereinbarung ist geregelt, dass mindestens 5,28 € pro Tier fließen, so ITW-Chef Dr. Hinrichs.

Lesezeit: 3 Minuten

Herr Dr. Hinrichs, in der dritten Programmphase der Initiative Tierwohl (ITW) sollen die Mäster einen Bonus in Höhe von 5,28 € pro Schwein erhalten. Wo ist dieser Betrag in den Verträgen zwischen der ITW und den Landwirten festgehalten?

Hinrichs:Die wesentlichen Bestandteile für eine Programmlaufzeit der ITW sind in der sogenannten Branchenvereinbarung festgehalten. Darin steht auch, dass die Schweinemäster für jedes abgegebene ITW-Mastschwein mindestens 5,28 € erhalten. Die Branchenvereinbarung ist auch die Grundlage für die Verträge zwischen ITW und Schlachtbetrieben. Sie sind u.a. dazu verpflichtet, den Tierwohl-Aufpreis an die Tierhalter auszuzahlen.

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In der dritten Programmphase wird vom Fonds- auf das Marktmodell umgestellt. Das bedeutet, dass der Abnehmer – also in der Regel der Schlachthof – Vertragspartner des Landwirts ist und der Landwirt von diesem den Bonus ausgezahlt bekommt. Derzeit kursieren Vertragsentwürfe von Schlachtern, in denen der ITW-Bonus explizit nicht genannt wird. Wie wird garantiert, dass der Landwirt den Bonus sicher erhält?

Hinrichs:Die vertraglichen Vereinbarungen zwischen Landwirten und Schlachtern sind natürlich von beiden Seiten frei gestaltbar. Hier kann und will die ITW nicht eingreifen. Jeder Landwirt sollte jedoch wissen, dass teilnehmende Schlachtbetriebe einen festen Tierwohl-Aufpreis von 5,28 € zahlen müssen. Darüber hinaus ist zwischen ITW und den Schlachtbetrieben vertraglich festgehalten, dass die ITW das Recht hat, die separate Ausweisung des Tierwohl-Aufpreises in der Schlachtabrechnung zu überprüfen.

„Einige Schlachtunternehmen bieten Tierhaltern mehr als 5,28 €“ - Dr. Hinrichs

Beim Marktmodell besteht theoretisch die Möglichkeit, dass sich die Höhe des Bonus an Angebot und Nachfrage orientiert. Bei hoher Nachfrage nach Tierwohlware durch den LEH müsste der Bonus steigen. Ist das vorgesehen und ist auch ein sinkender Bonus bei geringer Nachfrage möglich?

Hinrichs:Wir haben uns in den ITW-Gremien auf den Tierwohl-Aufpreis von mindestens 5,28 € verständigt. Und wir halten es auch für sinnvoll, hier eine gewisse Stabilität zu wahren. Aber schon jetzt stellen wir fest, dass es Schlachtunternehmen gibt, die Tierhaltern Angebote darüber hinaus machen. Das ist für uns unproblematisch. Da wir aber von einem Mindest-Tierwohlaufpreis sprechen, darf der Bonus nicht unter den 5,28 € sinken.

Die Schlachtbetriebe haben sich ihre ITW-Schweine zu großen Teilen bereits über Verträge gesichert. Warum sollte der Schlachthof freiwillig den Bonus erhöhen? Und wie werden in diesem System Anreize geschaffen, noch weitere Schweinehalter auf ITW umzustellen?

Hinrichs:Eins ist klar: durch die Selbstverpflichtung des Handels, ganze Sortimentsbereiche auf ITW-Ware umzustellen, besteht die hohe Wahrscheinlichkeit einer anziehenden Nachfrage. Hierauf werden die Marktteilnehmer dann sicherlich entsprechend reagieren.

Wenn künftig der Schlachthof den ITW-Bonus direkt an den Mäster bezahlt, wozu braucht es dann bei den ITW-Tieren noch Viehhändler oder Erzeugergemeinschaften?

Hinrichs:Die Aufgabe von Viehhändlern und Erzeugergemeinschaften lässt sich nicht auf die Auszahlung eines Bonus beschränken. Die Sinnhaftigkeit von Viehhändlern oder Erzeugerorganisationen geht weit über den Punkt der Entgeltweiterleitung hinaus.

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