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ITW: Schlachtbetriebe müssen Befunddaten melden

Ab dem 1. Juli 2016 sind alle Schlachtbetriebe der Initiative Tierwohl Schwein verpflichtet, eine erweiterte Befunddatenerfassung durchzuführen. Sie müssen einen Teil der Ergebnisse aus der amtlichen Fleischuntersuchung an eine zentrale Datenbank zu melden.

Lesezeit: 2 Minuten

Ab dem 1. Juli 2016 sind alle Schlachtbetriebe der Initiative Tierwohl Schwein verpflichtet, eine erweiterte Befunddatenerfassung durchzuführen. Sie müssen einen Teil der Ergebnisse aus der amtlichen Fleischuntersuchung an eine zentrale Datenbank zu melden. So steht es im Leitfaden Befunddaten in der Schweineschlachtung, den der QS-Fachbeirat Rind und Schwein in seiner letzten Sitzung beschlossen hat.


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Damit ist jetzt klar, welche Befunddaten erfasst und wie diese an die Befunddatenbank gemeldet werden. Da die Datensicherheit höchste Priorität hat, wurde zudem festgelegt, wer zukünftig auf welche Daten zugreifen darf. Zudem wurde definiert, wie die Ergebnisse der amtlichen Untersuchungen zu Befunden von Lunge, Brustfell, Herzbeutel, Leber sowie zu Ohr- und Schwanznekrosen, Abszessen, Entzündungen der Gelenke und Hautveränderungen in der Befunddatenbank erfasst werden.


Die Befunddatenbank wurde im letzten Jahr eingerichtet und in einer Pilotphase ausgiebig getestet. Im Zuge der nun beschlossenen Befunddatenerfassung wird ab dem 1. Juni 2016 eine neue Schnittstellenbeschreibung unter www.qualiproof.de zur Verfügung gestellt. Diese kann im Juni ausführlich getestet werden, bevor die Meldungen für alle Schlachtbetriebe der Initiative Tierwohl Schwein verpflichtend werden.


Schlachtbetriebe im QS-System, die nicht an der Initiative Tierwohl teilnehmen, können die Befunddaten für Mastschweine auf freiwilliger Basis melden. Eine Meldeverpflichtung für diese Schlachtbetriebe besteht aber ab dem 1. Januar 2018.

 

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