Bei der Umsetzung der neuen Kriterien der Initiative Tierwohl (ITW) gibt es eine erneute Fristverschiebung. Darauf weist die Interessengemeinschaft der Schweinehalter Deutschlands (ISN) hin.
Fristen wegen Lieferengpässe nicht umsetzbar
Eigentlich müssen die teilnehmenden Betriebe die neuen Kriterien seit Jahresbeginn mindestens für alle neu eingestallten Mastschweine umsetzen. Bis zum 1. April sollten dann spätestens die Neuerungen für alle Schweine im ITW-Betrieb umgesetzt sein.
Weil aber viele Teilnehmer gleichzeitig Stalleinrichtungen und anderes Material benötigten, kam es zu Lieferengpässen und langen Lieferzeiten. Diese Verzögerungen sind der Hintergrund für die bereits eingeräumte Übergangsfrist bis zum 1. April.
Dadurch konnten die Betriebe bei plausibler Darlegung der Umsetzungsprobleme bzw. Lieferschwierigkeiten das Kriterium Buchtenstrukturierung auch für Tiere, die in diesem Jahr eingestallt wurden, später umsetzen.
Weitere Verlängerung erfordert Nachweise
Nun wurde die Frist des Kriteriums Buchtenstrukturierung noch einmal bis zum 30. Juni 2025 verlängert, wie die Initiative Tierwohl (ITW) in einem Schreiben an die Bündler informiert. Wichtig: Die erneute Fristverschiebung betrifft nur dieses spezielle Kriterium. Alle anderen aktuellen ITW-Kriterien müssen seit Jahresbeginn für die eingestallten Tiere umgesetzt werden!
Für die Begründung im Audit sind hierbei zwei Nachweise erforderlich:
Bestellbestätigung der Elemente mit voraussichtlichem Lieferdatum (Wichtig: die Elemente müssen rechtzeitig vor Einstallung der ersten Tiere bestellt worden sein; das heißt, das voraussichtliche Lieferdatum muss vor der ersten Einstallung im Jahr 2025 sein)
Nachweis des Herstellers über die Verschiebung des Liefertermins.
Wie die ITW mitteilt, können Betriebe, die von Lieferengpässen betroffen sind und die ihre ITW-Teilnahme aktuell pausieren, ihre Pause vorzeitig beenden, ohne ein zusätzliches Programmaudit durchführen zu müssen. Die Details sollten die Betriebe allerdings vorab mit ihrem Bündler besprechen.