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Initiative Tierwohl

ITW veröffentlicht Details zur dritten Programmphase

Schweine- und Geflügelhalter können sich ab sofort bei ihren Bündlern und auf der Webseite der Initiative Tierwohl (ITW) über die konkreten Anforderungen zur dritten Programmphase der ITW informieren.

Lesezeit: 4 Minuten

Die Initiative Tierwohl (ITW) geht in die dritte Runde. Ab sofort können sich Schweine- und Geflügelhalter bei ihren Bündlern und auf der ITW-Webseite über die konkreten Anforderungen zur dritten Programmphase, die am 1. Januar 2021 startet, informieren. Bereits ab dem 15. September 2020 soll für einen Teil der Betriebe die Anmeldung für die kommende Programmphase möglich sein.

Anzahl der Mastbetriebe soll gesteigert werden

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Wie die ITW in einer Pressemitteilung erklärt, sollen sowohl Geflügel- als auch Schweinemäster in der neuen Programmphase einen von der ITW definierten Tierwohlaufpreis erhalten. Ab Anfang 2021 soll die Anzahl der Schweinemastbetriebe dann weiter gesteigert werden. Zusätzlich zu den bereits teilnehmenden Schweinemästern können noch weitere Betriebe neu teilnehmen, die den von der ITW festgelegten Aufpreis bis Ende 2021 zunächst aus einem Fonds und spätestens ab der zweiten Jahreshälfte 2021 dann direkt von den teilnehmenden Schlachtunternehmen bzw. ihren Vermarktern erhalten.

Geschlossene ITW-Lieferketten

Ferkelerzeuger sollen während der dritten Programmphase ein Tierwohlentgelt aus einem „Übergangsfonds“ beziehen, den die teilnehmenden Lebensmitteleinzelhändler mit jährlich ca. 30 Mio € füllen werden, so die ITW. Ziel des Übergangsfonds sei die Entwicklung geschlossener ITW-Lieferketten in der Ferkelerzeugung zwischen Sauenhalter und Ferkelaufzüchter. Das neue Finanzierungsmodell folge dem üblichen Prinzip der Marktwirtschaft, nämlich der Bezahlung für eine Leistung – in diesem Fall das Tierwohl-Plus im Stall – aus dem Markt heraus. „Das neue Modell ist gerechter, weil derjenige, der für Tierwohl bezahlt, das jetzt auch nachweislich bekommt und als solches vermarkten kann“, erklärt ITW-Geschäftsführer Dr. Alexander Hinrichs. „Darüber hinaus erleichtert die neue marktorientierte Lösung die Teilnahme weiterer Wirtschaftspartner aus anderen Branchen, wie zum Beispiel der Großgastronomie. Ein Wegducken kann es jetzt nicht mehr geben.“

Weiterentwickelte Kriterien

Während die Kriterien in der neuen Programmphase ab 2021 für die Geflügelhalter weitgehend bestehen bleiben, hat die ITW für die Schweinehalter wichtige Änderungen vorgenommen:

  • Raufutter ersetzt das zusätzliche organische Beschäftigungsmaterial als Kriterium. Das Raufutter muss zusätzlich und separat zum eigentlichen Futter angeboten werden und kann auf dem Boden, bodennah, in einer Raufe oder in anderer geeigneter Form vorgelegt werden. Damit immer wieder ein Anreiz vom Raufutter ausgeht, kann es auch in Intervallen gefüttert werden. Es müsse jedoch sichergestellt werden, dass es in der überwiegenden Zeit des Tages zur Verfügung steht, so die ITW.
  • Schweinehalter müssen in der dritten Programmphase ab 2021 mindestens einmal pro Jahr an fachspezifischen Fortbildungsmaßnahmen teilnehmen. Damit gleicht die ITW die Kriterien für Schweine- und Geflügelhalter aneinander an.
  • Sauenhalter und Ferkelaufzüchter arbeiten jetzt als Einheit: ITW-Ferkelaufzüchter dürfen ihre ITW-Ferkel nur noch von ITW-Sauenhaltern beziehen.

Übergangslösungen und Neueinstieg

Bereits jetzt bieten rund 25 % der ITW-Schweinemäster ihren Tieren Raufutter an. Damit sich möglichst viele der aktuell teilnehmenden Schweinemäster auf die kommende Programmphase vorbereiten können, gibt es die Möglichkeit, das Kriterium „Raufutter“ bereits ab November 2020 zusätzlich umzusetzen und aus dem aktuellen Fonds ein erhöhtes Tierwohlentgelt zu erhalten. Die Anmeldung kann ab 15. September 2020 über den Bündler erfolgen.

Sowohl neue als auch bereits teilnehmende Schweinemastbetriebe können sich ebenfalls ab September 2020 für die neue Programmphase anmelden. Bis zum 30. Juni 2021 sollen die dafür zugelassenen Mastbetriebe das Tierwohlentgelt noch aus dem Fonds erhalten, anschließend als Aufpreis von ihrem Abnehmer. Neue Mäster, die diese Anmeldephase ab September nicht nutzen, können sich ab 1. Januar 2021 anmelden. Sofern noch genügend finanzielle Mittel vorhanden sind, erhalten diese ebenfalls den Tierwohlaufpreis bis zum 30. Juni 2021 aus dem Fonds, anschließend vom Abnehmer der Schlachtschweine.

Auch für bereits teilnehmende Sauenhalter und Ferkelaufzüchter startet ab September die Anmeldung für die neue Programmphase. Für neue Ferkelerzeuger startet die Anmeldung voraussichtlich im Februar 2021.

Dr. Hinrichs: "Tierwohl wird von Landwirten gemacht"

ITW-Geschäftsführer Dr. Alexander Hinrichs will den Anreiz schaffen, dass sich möglichst viele Tierhalter auch in der dritten Programmphase im Rahmen der ITW für mehr Tierwohl engagieren. Die ITW habe den Anspruch, für alle Beteiligten Planungssicherheit zu geben und einen realistischen Rahmen jenseits von Ideologien bereit zu stellen. „Die ITW will Landwirte dabei unterstützen, in Sachen Tierwohl voranzugehen, um der Gesellschaft zu zeigen: Tierwohl wird von Landwirten gemacht“, so Dr. Hinrichs. Die neue Programmphase sei die einmalige Chance, diesen Ansatz nachhaltig im Markt zu etablieren.

Die ITW rät interessierten Schweinehaltern dazu, sich bei ihren Bündlern frühzeitig über die Anforderungen, die Umsetzungstermine und den Anmeldezeitraum bezüglich der dritten ITW-Programmphase zu informieren.

Alle Infos finden Landwirte auf der ITW-Webseite www.initiative-tierwohl.de und auf der von der ITW eigens zur Verfügung gestellten Kampagnenseite www.zusammentun2021.de.

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