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Afrikanische Schweinepest

Jäger im ASP-Restriktionsgebiet erhalten Entschädigung

Schwarzwild, dass in den ASP-Restriktionszonen in Mecklenburg-Vorpommern erlegt wird, darf vorerst nicht verwertet werden. Die Jäger erhalten pro erlegtem Stück 100 € Entschädigung.

Lesezeit: 2 Minuten

Der Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest (ASP) in einem Schweinemastbetrieb in Lalendorf im Süden des Landkreis Rostock hat auch Auswirkungen auf die Jagd in der Region. Schwarzwild, das im Umkreis von zehn Kilometern um den Ausbruchsbetrieb erlegt wird, darf nicht verwertet werden.

Erlegte Stücke werden vom Land entsorgt

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Die Stücke müssen auf das Virus untersucht und anschließend entsorgt werden. Da in den kommenden Wochen in dem Restriktionsgebiet mehrere Jagden geplant sind, hat das Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt geregelt, dass die Jagdausübungsberechtigten entsprechend entschädigt werden. Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus hofft, dass die Maßnahme dazu beiträgt, die Jagden wie geplant durchzuführen.

100 € Entschädigung je Schwarzkittel

„Es ist wichtig, dass wir im Umkreis des betroffenen Betriebes sicherstellen, dass die ASP nicht in die Schwarzwildpopulation eingetragen wird. Wir müssen die herbstlichen Drückjagden nutzen, um die Schwarz­wild­population weiter abzusenken und damit das Übertragungsrisiko zu minimieren. Gleichzeitig können wir im großen Stil Proben nehmen, um zu kontrollieren, ob möglicherweise der Virus bereits in die Wildschwein­bestände eingetragen wurde. Da den Jagdausübungs­berechtigten jedoch wertvolles Wildbret verloren geht, werden wir ihnen pro erlegtem und beprobtem Stück 100 € zahlen“, so Backhaus.

Möglichst viele Tiere beproben

Die erlegten Stücke werden unaufgebrochen zu zentralen Lagerplätzen gebracht, dort beprobt und in gesonderten Konfiskatbehältern gelagert. Anschließend werden sie unschädlich entsorgt.

„ Je mehr Probenmaterial wir in den kommenden Tagen und Wochen erhalten, desto sicherer können wir davon ausgehen, dass wir es in Lalendorf mit einem Punkteintrag zu tun haben und nicht mit einem flächenhaften Geschehen im Wildschweinbestand“, erläuterte Minister Backhaus. Wichtig sei auch die Einhaltung aller Biosicherheitsmaßnahmen. Alle an den Jagden Beteiligten müssen ihre Kleidung, Schuhe und gegebenenfalls Hunde nach der Jagd desinfizieren. Entsprechendes Material werde an den Sammelplätzen vorgehalten“, sagt Minister Backhaus.

Schweinehalter sollten nicht in ASP-Gebiete reisen

Abschließend mahnte der Minister, die Biosicherheits­maßnahmen in schweinehaltenden Betrieben auf höchstem Niveau zu halten. Schweinehalter sollten darüber hinaus auf Reisen in ASP-Gebiete dringend verzichten. Dazu hatte auch bereits das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) in der vergangenen Woche in einer Pressemitteilung alle Schweinehalter und Mitarbeiter in Schweinehaltungen aufgerufen. Insbesondere sollten sie in den von der ASP betroffenen Gebieten nicht jagen und keine Trophäen oder Erzeugnisse mitbringen, die ASP-Virus enthalten könnten.

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