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G7

Japan und USA erzielen Handelsabkommen

Bei einem neuen Handelsabkommen streben die USA in Japan einen breiteren Marktzugang für amerikanisches Rindfleisch, Schweinefleisch, Weizen, Ethanol und Milchprodukte an.

Lesezeit: 2 Minuten

US-Präsident Donald Trump und Japans Regierungschef Shinzo Abe haben am Rande des G7-Gipfels im französischen Biarritz nach monatelangen Verhandlungen ein bilaterales Handelsabkommen angekündigt. Es handle sich um ein „sehr großes Vorhaben", das Milliarden Dollar schwer sei, erklärte Trump.

Auf Twitter schrieb der US-Präsident, dass die Vereinbarung „groß für unsere Farmer, Viehzüchter und andere“ sei. Die USA wollen laut Analysten mit dem bilateralen Handelsabkommen erreichen, dass ihr großes Handelsdefizit mit Japan sinkt. Hierzu strebt Washington einen breiteren Marktzugang für amerikanisches Rindfleisch, Schweinefleisch, Weizen, Ethanol und Milchprodukte an.

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Dem US-Handelsbeauftragten Robert Lighthizer zufolge werden einige Zölle auf japanische Industrieprodukte im Zuge des Abkommens aufgehoben, nicht jedoch diejenigen für Autos. Japanische Medien berichteten, dass Tokio Zölle auf US-Landwirtschaftsprodukte auf ein Niveau senken wolle, dass denen der „Umfassenden und Fortschrittlichen Transpazifischen Partnerschaft“ (CPTPP) entspreche. Diesem waren die USA nicht beigetreten, weshalb die Zollbelastung für US-Rind- und Schweinefleisch höher ist als die von Wettbewerbern.

Während sich für die US-Fleischexporte in Japan ein verbesserter Absatz abzeichnet, dürfte dieser in China noch schwieriger werden. In der jüngsten Runde des Handelsstreits hat die Volksrepublik angekündigt, ab dem 1. September nicht nur den Einfuhrzoll für Sojabohnen um 5 Prozentpunkte auf 30 % anzuheben, auch Schweinefleisch soll noch stärker belastet werden.

In der neuen Strafzollrunde sollen zusätzlich 10 % zu den bereits erhobenen Einfuhrabgaben hinzukommen. Frische Schinken und Schultern vom Schwein aus den USA werden dann mit einem Zollsatz von 55 % belastet, die gefrorene Ware mit 72 %. Für frische oder tiefgekühlte Schlachtnebenerzeugnisse werden zwischen 55 % und 80 % fällig. Zudem steigen ab September auch die Retorsionszölle für frische und gekühlte Teilstücke vom Rind von 37 % auf 47 %, gleiches gilt für Schlachtnebenerzeugnisse.

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