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Jetzt gegen ASP versichern?

Die Afrikanische Schweinepest (ASP) breitet sich aus. Hygienemaßnahmen zum Schutz Ihrer Schweinebestände sind daher ein Muss – der Abschluss einer Ertragsschaden-Versicherung auch? Was kostet und was leistet sie? Dr. Johanna Garbert vom top agrar Betriebsleitungs-Team hat die Angebote geprüft.

Lesezeit: 9 Minuten

Die Afrikanische Schweinepest (ASP) breitet sich aus. Hygienemaßnahmen zum Schutz Ihrer Schweinebestände sind daher ein Muss – der Abschluss einer Ertragsschaden-Versicherung auch? Was kostet und was leistet sie? Dr. Johanna Garbert vom top agrar Betriebsleitungs-Team hat die Angebote geprüft.


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Immer mehr Schweinehalter schließen Ertragsschaden-Versicherungen ab. Bereits gut 50% sind nach Schätzungen der Anbieter versichert. Vor 2017 waren es nur 30 bis 35%. Für die restlichen 50% stellt sich die Frage: Müssen Sie jetzt auch abschließen? Was kosten und was leisten die Versicherungen? Wir beantworten die zehn dringendsten Fragen:


1.Was kann ein ASP-Fall bei Wildschweinen für Sie bedeuten?


Wahrscheinlich ist, dass die ASP zuerst bei Wildschweinen auftritt. Die Schweinepest-Verordnung sieht dann die Einrichtung gefährdeter Gebiete vor. Das Friedrich-Loeffler-Institut empfiehlt einen Mindestradius von 15 km. Betriebe dort könnten Schweine oder Ferkel nur verkaufen, wenn sie Proben ziehen, die zeigen, dass ihr Bestand ASP-frei ist. Zudem dürften sie nur bestimmte Schlachthöfe anfahren, müssten Desinfektionsmöglichkeiten schaffen und den Betrieb vor Wildschweinen abschotten. Die Kosten müssten sie selbst tragen. Hinzu kämen Verluste, die sich aus einem möglichen Preisverfall für alle Schweinehalter ergäben.


2. Welche Folgen hätte ein ASP- Ausbruch bei Hausschweinen


Bricht ASP im Betrieb aus, wird mindestens 3 km drumherum für mindestens 40 Tage ein Sperr- und mindestens 10 km drumherum ein Beobachtungsgebiet eingerichtet, das frühestens nach 30 Tagen aufgehoben wird. Mehrere Fälle nacheinander können aber zu Sperren von sogar einigen Monaten führen.


Die Wahrscheinlichkeit, bei Seuchenausbruch im Sperr- oder Beobachtungsgebiet zu liegen ist deutlich höher als die Seuche auf dem eigenen Hof zu haben. Die Tierseuchenkasse (TK) entschädigt aber nur, wenn eigene Tiere gekeult werden. Dann zahlt sie den Nettowert der Tiere, die Kosten der Keulung, der Entsorgung und von angeordneten Reinigungsmaßnahmen.


Für Verluste aufgrund von Sperren gibt es nichts. Trotzdem: „Eine ausschließliche Sperre ist zwar wahrscheinlicher, eine Keulung des Bestandes aber für Ferkelerzeuger trotz Entschädigungen durch die TK mit höheren, oft existenzbedrohenden Verlusten verbunden“, weiß Henry Bremer von der Landwirtschaftskammer Schleswig‑Holstein. Denn Ertragsausfälle beim Wiederaufbau und der Wiederaufbau des Bestandes an sich werden nicht entschädigt. Oft dauert es ein bis zwei Jahre, bis ein Ferkelerzeuger nach einer Keulung das alte Leistungsniveau wieder erreicht.


Wie hoch der Schaden ist, hängt von der Dauer der Sperre, dem Leistungsstand der Herde und den Marktpreisen ab. Übersicht 1 gibt Anhaltspunkte für eine grobe Schätzung. Ein Ferkelerzeuger mit 400 Sauen muss demnach bei Keulung und dreimonatiger Sperre mit rund 160000 € Schaden rechnen – Entschädigungen der TK schon abgezogen. Ein Mastbetrieb mit 2000 Plätzen käme „nur“ auf rund 60000 €, ohne Keulung auf ca. 40000 €, schätzt Berater Bremer.



3. Wie hilft die Versicherung?


Anbieter von Ertragsschaden-Versicherungen sind die Vereinigte Tierversicherung VTV (der R+V-Versicherung), die Münchener und Magdeburger (MMA), die LVM und die Mitversicherungsgemeinschaft Tier (MVG-Tier), bestehend aus Uelzener Versicherungen, Versicherungskammer Bayern, VGH und Provinzial. Die Uelzener schließt aber seit 16. März keine neuen Verträge mehr mit Schweinehaltern ab, Provinzial, VGH und VKB nur noch mit Betrieben bis 1000 Sauen bzw. 8000 Mastplätzen und LVM seit 20. März nur noch mit „gut eingebundenen“ Kunden.


Die Versicherungen ersetzen Ertragseinbußen und Mehrkosten, die durch Tierseuchen entstehen und die nicht die TK übernimmt. Maßgeblich ist die durch Gutachten ermittelte Differenz des Deckungsbeitrags (DB) zum DB ohne Seuchenfall. Die MMA bietet daneben eine Versicherung, die mit vorher festgelegten Pauschalen entschädigt.


Ertragsschaden-Versicherungen ersetzen aber nur Verluste, die durch behördliche Anweisungen wie Sperren entstehen. Fallen die Preise nach einem ASP-Fund, gibt es nichts. Gleichzeitig sinken dann die Entschädigungen der Deckungsbeitragsmodelle, da die sich nach aktuellen Preisen richten.


Träte ASP bei Wildschweinen auf, übernähme eine Versicherung z.B. die höheren Kosten der Betriebe in gefährdeten Gebieten, die diesen durch behördliche Anweisungen entstehen, also z.B. die Kosten für Blutproben und die höheren Logistikkosten bei der Anfahrt zu anderen Schlachthöfen – wenn der Schaden den vereinbarten Selbstbehalt überschreitet. Auch, wenn es durch offizielle Handelsabschlüsse gelänge, eine Regionalisierung durchzusetzen, sodass Schweinefleisch außerhalb der betroffenen Regionen weiter exportiert würde, würden die entstehenden Preisdifferenzen zwischen Schweinefleisch und Ferkeln aus gefährdeten und Produkten aus anderen Gebieten entschädigt, meint Andreas Stärk, Geschäftsführer der ISW-Versicherungsmakler GmbH.


Deutlich höhere Entschädigungen würden aber fällig, bräche die ASP auf Betrieben in Ihrer Nachbarschaft aus. Besonders Betriebe mit stark gewachsenen Beständen mit hohen Zinsbelastungen, Pachten und Löhnen kommen durch Keulung oder Sperre ohne eine Versicherung schnell ins Strudeln, Ferkelerzeuger aufgrund der hohen Schäden noch eher als Mäster (siehe Übersicht 1).


Aber auch Mäster sind vor allem durch lange Liefersperren gefährdet, wie es sie in den 1990er-Jahren bei der Schweinepest in Niedersachsen gab. „Überlegen Sie, ob mögliche Einbußen im Seuchenfall für Sie existenzbedrohend wären. Ist das der Fall, macht eine Ertragsschaden-Versicherung für Sie Sinn“, rät Berater Bremer von der Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein.


4. Ab wann greift der Versicherungsschutz?


Bei MMA und VTV greift der volle Versicherungsschutz bei Schweinen einen Monat nach Vertragsabschluss. Schäden durch Unfälle wie z.B. ein Lüftungsausfall sind sofort ab Vertragsabschluss versichert. Bei LVM und MVG-Tier gelten drei Monate Wartezeit, bei LVM auch für Unfälle, bei MVG-Tier entfällt die Wartezeit bei Unfällen.


5. Wogegen können Sie sich noch versichern?


Neben dem Risiko „Tierseuche“ ist das von „Unfall“ in der Regel mitversichert. Das ist sinnvoll, da z.B. ein Lüftungsausfall hohe Schäden verursacht. Sie können das Risiko teils herausnehmen und sparen z.B. bei der LVM 10% Prämie.


Darüber hinaus können Sie sich gegen Schäden aufgrund übertragbarer Krankheiten wie PRRS oder Dysenterie versichern. Die Absicherung gegen Diebstahl ist bei dieser erweiterten Deckung meist enthalten. Die wieder herauszunehmen ist möglich, bringt aber nur bei der LVM eine Prämienersparnis von 10%. Zudem können Sie sich gegen das Risiko versichern, dass es zu Einbußen aufgrund von kontaminiertem Futter oder anderen Betriebsmitteln kommt. Das geht auch, wenn Sie sich daneben nur gegen Seuchen versichern.


6. Was kostet die Versicherung?


Übersicht 2 zeigt für zwei Beispielbetriebe die Prämien der vier Anbieter von Ertragsschaden-Versicherungen.



7. Wie lange können Sie noch eine Versicherung abschließen?


Die Uelzener Versicherungen bieten Schweinehaltern keine neuen Verträge mehr an. LVM bietet die Versicherung neuerdings nur noch für „gut eingebundene“ Kunden an. Ist jetzt also Eile geboten mit dem Versicherungsabschluss? Eher nicht. Einige gehen derzeit davon aus, dass das Neugeschäft sogar weitergehen könnte, sollte die ASP in Deutschland ankommen. „Wenn z.B. erste Fälle in Bayern aufträten, gäbe es keinen zwingenden Grund, in Norddeutschland keine Verträge abzuschließen,“ so Dr. Johann Tost, Bereichsleiter bei der MMA. VTV hat selbst zu Zeiten der Schweinepest in den 1990ern weiter Ertragsschaden-Versicherungen angeboten.


Sobald aber die ASP bei Wildschweinen auftritt, werden gefährdete Gebiete sowie Pufferzonen eingerichtet. „In gefährdeten Gebieten werden sicherlich behördliche Anweisungen für alle Betriebe folgen. Verträge können aber nur Betriebe abschließen, die nicht von behördlichen Anweisungen betroffen sind,“ meint Makler Stärk.


8. Wie können Sie die Prämie „drücken“?


Je höher der Selbstbehalt (SB), desto niedriger die Prämie: Bei VTV und MMA können Sie 3 bis 5% SB vereinbaren. Pro 1% höherem SB sinkt die Prämie um 15%, maximal um 30%. LVM gibt einen SB von 50 €/Sauenplatz, 9 €/Mastplatz und für Aufzuchtbetriebe 4 €/Ferkelplatz vor. Diesen können Sie ausschließlich halbieren, für 35% mehr Prämie. MVG-Tier gibt 3bis4% SB vor. Eine Erhöhung auf ca. 5,5% bringt 20% Rabatt. MMA geht je nach Betriebsgröße von einem unterschiedlichen SB aus, worauf sie den Rabatt gewährt. „Wer die günstigste Prämie bei gleichem SB bietet, kann so je nach Größe des Betriebes wechseln,“ weiß Andreas Stärk.


Das Mitversichern übertragbarer Krankheiten erhöht die Prämie teils um 50% und mehr (s. Übers. 2). Oft ist aber der eingetretene Schaden dabei gar nicht so hoch. Überlegen Sie, ob es sich überhaupt lohnt, diese mitzuversichern. „Gerade für Schweinemäster stellen sie kein existenzbedrohendes Risiko dar,“ meint Berater Henry Bremer.


Für Betriebe die sich ausschließlich vor Schäden eines ASP-Ausbruchs schützen wollen, ist das Pauschalmodell der MMA interessant. Für unseren Beispiel-Mastbetrieb mit 2500 Plätzen ist eine Absicherung gegen Schweinepest und MKS für rund 1000 € zu haben. Der Seuchenschutz mit einem Deckungsbeitragsmodell kostet 1800 €/Jahr und mehr. In der Mast reichen die pauschalen Entschädigungen sehr oft aus – in der Ferkelerzeugung z.B. bei Keulung möglicherweise nicht immer.


Rabatte von bis zu 15% gibt es bei der VTV, wenn Sie bei der R+V weitere Agrarversicherungen haben. Mitglieder von Bauernverbänden oder Erzeugergemeinschaften erhalten bei 3%igem SB 15% Prämienrabatt und 30% statt wie sonst 15% Rabatt bei 4%igem SB.


Teuer wird es bei LVM und MVG-Tier für Mäster mit mehreren Ferkellieferanten: Dann erhöht sich die Prämie bei der MVG-Tier um 10% bei zwei und ca. 40% ab drei Lieferanten. LVM verlangt sogar ab drei Herkünften mehr als das Doppelte (siehe Übersicht 2).


Fazit: Holen Sie vor Vertragsabschluss bei allen Anbietern Angebote ein und sichern Sie sich so das beste. Geben Sie dabei alle Tier- und Leistungszahlen an.



9. Müssen Jäger mehr Prämie zahlen?


Nein. Auch gibt es keine Sonderauflagen, zu deren Einhaltung sich Jäger verpflichten müssen. Natürlich müssen aber auch und besonders Schweinehalter, die jagen, alle Hygienemaßnahmen einhalten (s. top agrar 10/2017 S. S16).


10. Wie schnell und wie lange wird entschädigt?


Der erste Abschlag wird i.d.R. gezahlt, sobald nach ein/zwei Monaten der SB überschritten ist. Danach folgen der Restbetrag oder bei längerer Sperre Zahlungen alle zwei bis drei Monate in Absprache mit dem Betrieb. Die MVG-Tier zahlt nach Absprache sogar monatlich.


Als Standard gilt eine Haftzeit von einem Jahr. Nur entgangener DB, der im ersten Jahr nach dem Schadensfall auftritt, wird entschädigt. Bei VTV, MMA und MVG-Tier können Sie für 30% mehr Prämie auf 18 Monate und für 50% mehr auf 24 Monate erhöhen. Bei der LVM ist eine Haftzeitverlängerung nicht möglich. Beim Pauschalmodell der MMA gilt auch eine Haftzeit von einem Jahr. Bei Sauen ist allerdings der maximal auszahlbare Betrag nach rund 180 Tagen erreicht, bei Mastschweinen nach rund einem Jahr – Verlängerung nicht möglich.

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