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Afrikanische Schweinepest

Kanada und die EU vereinbaren Abkommen bei ASP-Ausbruch

Das zwischen Kanada und der EU vereinbarte Regionalisierungsmodell soll im Falle eines ASP-Ausbruchs den internationalen Handel mit Schweinefleisch erleichtern.

Lesezeit: 2 Minuten

Um den Handel mit Schweinefleisch nach einem Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest (ASP) weiter zu ermöglichen, haben die kanadische Lebensmittelinspektionsbehörde (CFIA) und die Generaldirektion Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (DG Sante) der Europäischen Kommission Anfang Juli ein sogenanntes Regionalisierungsmodell vereinbart. Wie eine Sprecherin der DG Sante in der vergangenen Woche bestätigte, ist dies im Rahmen der Einführung von sanitären und phytosanitären Bestimmungen des Freihandelsabkommens Ceta zwischen der EU und Kanada erfolgt.

Die Einrichtung von Infektionszonen ist laut CFIA ein international anerkanntes Instrument zur Bekämpfung von Tierseuchen und zur Erleichterung des internationalen Handels. Wird ein positiver ASP-Fall in einem Gebiet bestätigt, werden für das betroffene Gebiet geografische Grenzen gemäß den Grundsätzen der Weltorganisation für Tiergesundheit (OIE) definiert. Aus diesem Gebiet darf dann kein Schweinefleisch exportiert werden. Gebiete außerhalb dieser Zone gelten hingegen als krankheitsfrei. Sollte also in einer Region ein ASP-Fall erfolgen, käme bei einer Regionalisierung nicht gleich der gesamte Handel zum Stillstand.

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„Durch die fortgesetzte internationale Zusammenarbeit übernimmt die kanadische Regierung eine Führungsrolle bei der Verhinderung und Abschwächung der potenziellen Auswirkungen von ASP, falls diese in unser Land eingeschleppt wird“, erklärte Kanadas Landwirtschaftsministerin Marie-Claude Bibeau. Ein ähnliches Abkommen sei kürzlich auch mit den USA abgeschlossen worden. Auch die EU beziehungsweise Deutschland sind bemüht, solche Regionalisierungsabkommen abzuschließen. Zuletzt hatte sich Landwirtschaftsministerin Julia Klöckner bei ihrer Chinareise dafür eingesetzt.

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