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Kastenstände: Bundesverwaltungsgericht bestätigt Magdeburger Urteil
Neuer Nackenschlag für die deutschen Ferkelerzeuger: Das Bundesverwaltungsgericht hat das sogenannte „Magdeburger Urteil“ bestätigt, nach dem Sauen nicht mehr in Kastenständen stehen dürfen, in denen sie sich nicht ungehindert hinlegen und in Seitenlage die Gliedmaßen ausstrecken können.
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