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Kastenstände: Länder stimmen sich ab
Die Kastenstandhaltung von Sauen im Deckzentrum beschäftigt weiter die Politik. Tierschützer fordern Standbreiten, die mindestens dem Stockmaß der Sauen entsprechen. Ihr Argument: Nur so können sich die Tiere ungehindert hinlegen und die Gliedmaßen ausstrecken.
Die Kastenstandhaltung von Sauen im Deckzentrum beschäftigt weiter die Politik. Tierschützer fordern Standbreiten, die mindestens dem Stockmaß der Sauen entsprechen. Ihr Argument: Nur so können sich die Tiere ungehindert hinlegen und die Gliedmaßen ausstrecken, wie es der § 24 Absatz 4 der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung vorschreibt.
In mehreren Bundesländern wurden Ferkelerzeuger bereits von ihren zuständigen Veterinärämtern schriftlich aufgefordert, die Kastenstandbreiten dem Stockmaß der jeweiligen Sau anzupassen. Thüringer Sauenhalter müssen bis Ende August bzw. Dezember sogar ein tierschutzkonformes und rechtsverbindliches Umbaukonzept vorlegen!
Derartige Alleingänge soll es in Zukunft allerdings nicht mehr geben. Mitte Juni trafen sich die Bund-Länder-Tierschutzreferenten unter Vorsitz von NRW, um das Thema Kastenstandhaltung im Deckzentrum bundeseinheitlich zu regeln. Derzeit stimmen die Tierschutzreferenten das Arbeitspapier untereinander ab (siehe top agrar 8/2015, Seite S2).