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Bundesratsbeschluss

Kastenstand-Ende: Tierärzte enttäuscht über lange Übergangsfrist

Einen sofortigen Ausstieg aus der Kastenstandhaltung hatte die Tierärztliche Vereinigung für Tierschutz gefordert. Entsprechend enttäuscht zeigt sich Prof. Dr. Blaha.

Lesezeit: 4 Minuten

Die Tierärztliche Vereinigung für Tierschutz (TVT) zeigt sich enttäuscht von dem Beschluss des Bundesrates am Freitag zum Kastenstand. Wie deren stellvertretender Vorsitzender Prof. Dr. Thomas Blaha gegenüber dem NDR sagte, habe man sich deutlich kürzere Übergangsfristen zum Ausstieg aus der Kastenstandhaltung vorgestellt. Notwendig sei ein sofortiger Start in den Ausstieg gewesen, sagte er.

Blaha kritisierte zudem, dass die Regelung über die Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung erfolgt. Diese sei kein modernes Instrument mehr, um die Tierhaltung zu regeln und müsse alle paar Jahre novelliert werden. Ein Gesetz, dass den sofortigen Start für den schrittweisen Umbau der Ställe in Gang gebracht hätte, wäre besser gewesen, sagte der frühere Professor der Tierärztlichen Hochschule Hannover.

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Nicht akzeptabel

Zuvor hatte die TVT bereits in einer Pressemitteilung klargestellt, dass man eine Verlängerung der Kastenstandhaltung für nicht akzeptabel halte. Die Haltung von Sauen sei bei allen Bestandsgrößen ohne den Kastenstand möglich, meinen die Tierärzte und verweisen auf Skandinavien, wo die Gruppenhaltung von Sauen und die freie Abferkelung ohne Fixierung der Sau schon gesetzlich vorgeschrieben sei.

Auch in Deutschland würden Sauenhalter bereits auf die „kastenstandlose“ Haltung setzen. Die TVT habe schon 2018 in Ihrem Merkblatt „Eckpunkte einer tiergerechten Sauenhaltung“ (Merkblatt 95) Möglichkeiten einer praxistauglichen und tiergerechten Gruppenhaltung aufgezeigt. Es stünden also bereits Haltungssysteme ohne die zwangsweise Haltung im Kastenstand praxisreif zur Verfügung.

Als weiteres Problem sieht die TVT die immer wieder, unabhängig von den Haltungsbedingungen auftretenden Mängel und Defizite in der Tierbetreuung und Gesundheitsvorsorge in einzelnen Betrieben. Diese würden in den Empfehlungen des Kompetenznetzwerkes Nutztiere nicht ausreichend berücksichtigt. Betreuungsmängel könnten nämlich in allen Haltungsformen, auch in ökologischen und alternativen Haltungen, vorkommen und sind meist durch Managementfehler und oder menschliches Fehlverhalten verursacht.

Weiter heißt es in der Pressemitteilung: „Um Tierleid zu vermeiden müssen also auch Betreuungsmängel in den Betrieben frühzeitig identifiziert werden. Hierfür bietet sich ein nationales Tiergesundheits- und Tierwohl-Monitoring an, für das die erforderlichen Daten bereits vorhanden sind. Durch das Monitoring kann bei Auffälligkeiten durch eine qualifizierte fachliche Beratung das Tierwohl in suboptimal arbeitenden Betrieben Schritt für Schritt verbessert werden. Bei permanenten Mängeln oder Uneinsichtigkeit kann durch eine risikoorientierte amtliche Überwachung und ggf. einhergehenden Sanktionierungen für Abhilfe gesorgt werden.“

Laut Blaha könne ein solches Monitoring in kürzester Zeit und mit einem vergleichsweise geringen Investitionsaufwand aufgebaut werden. Anhand der z. B. in den Tierbeständen und an den Schlachthöfen sowie in den Tierkörperbeseitigungsanlagen erhobenen Tiergesundheits- und Tierwohlindikatoren können seiner Meinung nach Betreuungsmängel einzelner Betriebe fortlaufend erfasst werden. „Damit bieten sie die Grundlage für eine fachliche Beratung bereits im Falle sich ankündigender tierschutzrelevanter Managementfehler und für zielgerichtete amtliche Kontrollen“, sagt Thomas Blaha.

Empfehlungen des Ethikrates schnell umsetzen

Lob gibt es von der TVT für die Ausführungen des Ethikrates. Die Tierschützer forderten die Bundesregierung auf, das Konzept des Kompetenznetzwerkes kurzfristig umzusetzen und in diesem Zusammenhang einen vollkommenen Verzicht auf die Haltung von Sauen in Kastenständen sowie ein sofort einzuführendes Gesundheitsmonitoring in das vorliegende Konzept zur Transformation der Nutztierhaltung zu integrieren.

Der deutsche Ethikrat hatte am 16. Juni in seiner Stellungnahme erhebliche Reformen gefordert, um künftig Mindeststandards eines akzeptablen Umgangs mit Nutztieren zu erreichen. Unter den derzeit rechtlich normierten Bedingungen in der Zucht, Haltung und bei der Schlachtung würden den Tieren, auch durch den wirtschaftlichen Druck, überwiegend vermeidbare Schmerzen und Leiden zugefügt.

Schon im Februar hatte das von Bundesminister a. D. Jochen Borchert geleitete „Kompetenznetzwerk Nutztierhaltung“ dem BMEL ein Konzept vorgelegt, mit dem die Nutztierhaltung in Deutschland in die Lage versetzt werden soll, den fachlichen und gesellschaftlichen Ansprüchen an den Tier- und Umweltschutz zu entsprechen und trotzdem weiter wettbewerbsfähig zu bleiben, da die aktuelle Situation gesellschaftlich immer weniger akzeptiert wird. Nach Meinung der TVT wurde damit mit Zeitplan und Finanzierungskonzept ein umfassendes, umsetzbares Konzept erarbeitet, mit dem den systematischen Mängeln der intensiven Tierhaltung, etwa den Einschränkungen des natürlichen Verhaltensrepertoires der Tiere, begegnet werden könne.

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