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Nutztierhaltungsverordnung

Kastenstand: Tierschützer setzen Grüne unter Druck

Bund und Länder suchen heute wieder nach einem Ausweg für die umstrittenen Neuregeln für die Sauenhaltung. Tierschützer üben im Vorfeld Druck auf die Grünen aus.

Lesezeit: 4 Minuten

Am heutigen 3. März treffen sich Bund und Länder erneut in Berlin, um über einen Kompromiss für die Neuregelungen für den Kastenstand in der Sauenhaltung zu verhandeln. Mitte Februar hatte der Bundesrat die Abstimmung über die Nutztierhaltungsverordnung wegen fortbestehender Uneinigkeit kurzfristig verschoben.

Im Vorfeld üben Tierschützer Druck auf die Grünen aus, nicht von ihren restriktiveren Anforderungen abzurücken. „Es darf kein Wackeln der Grünen geben“, sagte der Präsident des Deutschen Tierschutzbundes Thomas Schröder der tageszeitung (taz). Die zehn Landesregierungen mit grünen Ministern müssten im Bundesrat verhindern, dass die „seit Jahrzehnten verbotenen, aber weit verbreiteten Kastenstände legalisiert“ würden, so Schröder weiter.

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Grüne auf Kompromisssuche

Die Organisationen Campact und Foodwatch haben Ende Februar einen Online-Appell an die Grünen im Netz geschaltet mit dem Titel: „Martyrium von Millionen Muttersauen jetzt zu beenden“. Diesen hatten bis Montagnachmittag mehr als 375.000 Menschen unterschrieben. Die Grünen-Vorsitzenden Robert Habeck und Annalena Baerbock hatten sich daraufhin mit einer „Zwischennachricht“ bei den Organisatoren der Unterschriftenaktion gemeldet. Darin schreiben sie: „Wir Grüne wollen einen Abschied vom Kastenstand“. Weiter verweisen sie darauf, dass die Grünen in den Ländern „eben nicht allein“ in der Regierung wären. „Das Wesen des Bundesrates ist der Kompromiss“, heißt es in dem Brief weiter.

Kernpunkte sind Übergangsfristen und Kastenstandmaße

Bei zwei Aspekten wollen die Grünen laut dem Brief hart bleiben. Den Grünen sei die Übergangsfrist für das Inkrafttreten der Verordnung von 15-17 Jahren aus dem BMEL-Entwurf „deutlich zu lange“. Auch in kürzerer Zeit könne die gesamte Sauenhaltung auf Gruppenhaltung nach dem 5. Tag umgebaut werden, so Habeck und Baerbock weiter. Außerdem sei für die Grünen die Passage zum ungehinderten Ausstrecken der Gliedmaßen obligatorisch. „Indem die relevante Passage zum ungehinderten Ausstrecken einfach gestrichen wird, ist das Problem der Rechtswidrigkeit mitnichten gelöst. Wir favorisieren daher, dass die Passage nicht gestrichen wird“, schreibt das Spitzenduo der Grünen.

Im Streit um den Kastenstand hatte der Agrarausschuss der Bundesländer im Februar noch wesentliche Verschärfungen am Verordnungsentwurf des Bundeslandwirtschaftsministeriums (BMEL) gefordert. Laut der neuen Verordnung sollen Jungsauen und Sauen künftig im Deckzentrum und in der Abferkelbucht nicht mehr als 5 Tage im Kastenstand bzw. im Ferkelschutzkorb fixiert werden dürfen.

Uneinigkeit gibt es vor allem hinsichtlich der Regelungen zum Ausstrecken der Gliedmaßen. Einige Länder wollen erreichen, dass Kastenstände künftig so gestaltet sein müssen, dass die Tiere darin ihre Gliedmaßen in Seitenlage uneingeschränkt ausstrecken können. Das würde bedeuten, dass die Kastenstände künftig deutlich breiter sein müssen als im Referentenentwurf des BMEL vorgeschlagen wurde. In diesem wird für Sauen mit einer Schulterhöhe von über 90 cm eine Kastenstandbreite von 85 cm empfohlen.

Weitere Streitpunkte sind außerdem die Übergangsfristen. Für den Abferkelbereich fordern die Länder eine Übergangsfrist von 15 Jahren, statt der vom BMEL vorgeschlagenen 17 Jahre. Für den Umbau der Deckzentren schlägt der Agrarausschuss des Bundesrates eine Übergangsfrist von 8 Jahren vor. Nur in Härtefällen soll diese um 2 Jahre verlängert werden können. Außerdem soll bereits 5 Jahre nach Inkrafttreten der Verordnung ein Betriebs- und Umbaukonzept vorgelegt und eingereicht werden müssen.

Tierschützer wollen Kastenstandhaltung ganz zu beenden

Tierschützern gehen aber auch die Forderungen der Länder noch nicht weit genug. Die Organisationen Provieh und die Deutsche Juristische Gesellschaft für Tierschutzrecht (DJGT) fordern die Staatssekretärinnen und Staatssekretäre am Montag in einem gemeinsamen Brief auf, „die tierschutz- und verfassungswidrige Kastenstandhaltung zu beenden.“ Diese dürften sich „nicht auf Hinterzimmerdeals“ einlassen, heißt es weiter. „Schon die Fixierung im Kastenstand ist ein Verstoß gegen das Tierschutzgesetz, nachdem alle Tiere verhaltensgerecht unterzubringen sind. Dies ist in einem Kastenstand per se nicht möglich, so dass rechtlich keine andere Wahl bleibt, als die Kastenstandhaltung in Zukunft ganz zu beenden“, sagte Dr. Barbara Felde von der DJGT.

BMEL sieht Fortschritte im Tierschutz

Das Bundeslandwirtschaftsministerium bleibt dabei, dass sein Verordnungsentwurf den Tierschutz deutlich verbessern würde. Die Fixierzeiten würden erheblich verkürzt und die Kastenstände vergrößert, schreibt das BMEL der taz. Kürzere Übergangsfristen wären „gerade für kleine Betriebe nicht machbar, ohne sie damit vor unlösbare finanzielle Schwierigkeiten zu stellen“, argumentiert das BMEL.

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