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Nach Bundesrats-Beschluss

Kastenstand-Verbot: So sehen die Übergangsstufen aus

Mit dem Bundesrats-Beschluss zum Kastenstand haben die Sauenhalter nun klare Fristen, bis wann sie ihre Ställe umbauen müssen. Die ISN spricht von "riesigen Brocken". So sieht der Plan aus.

Lesezeit: 3 Minuten

Nachdem der Bundesrat am vergangenen Freitag die neue Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung beschlossen hat, gibt es für die Sauenhalter Klarheit: Nach einer Übergangsfrist von acht Jahren müssen die Kastenstände aus dem Deckzentrum verschwunden sein.

Im Abferkelbereich bleibt es bei der ursprünglich geplanten Übergangsfrist von 15 Jahren. Danach dürfen die Sauen maximal fünf Tage um den Zeitpunkt des Abferkelns im Kastenstand gehalten werden.

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So sehen die Details aus

Nach Ablauf der achtjährigen Übergangszeit für die Kastenstandhaltung im Deckzentrum dürfen Sauen außer im Abferkelbereich nur noch in Gruppen gehalten werden. Lediglich für die Besamung dürfen sie kurzzeitig fixiert werden. In der Gruppe müssen jedem Tier 5m2 zur Verfügung stehen.

Die achtjährige Übergangsfrist für die Kastenstandhaltung im Deckzentrum ist zeitlich gestaffelt. Drei Jahre nach Inkrafttreten der Verordnung, die noch von der Kommission notifiziert werden muss, müssen die Betriebe ein Umbaukonzept vorlegen. Nach weiteren zwei Jahren muss ein Bauantrag gestellt werden. Die Umsetzung der Baumaßnahmen muss dann innerhalb von weiteren drei Jahren abgeschlossen sein. In Härtefällen kann die Frist noch einmal um zwei Jahre verlängert werden. Innerhalb dieser Frist muss es den Sauen im Kastenstand ermöglicht werden, dass ihnen beim Ausstrecken der Gliedmaßen in Seitenlage kein bauliches Hindernis entgegensteht.

Betriebe, die die Sauenhaltung aufgeben, müssen bis zum Ablauf von drei Jahren eine entsprechende verbindliche Erklärung abgeben. Sie dürfen dann die Sauenhaltung in alter Form noch weitere zwei Jahre beibehalten.

Im Abferkelbereich dürfen die Sauen nach der Übergangszeit von 15 Jahren höchstens fünf Tage um den Zeitpunkt des Abferkelns im Kastenstand gehalten werden. Abferkelbuchten müssen nach der Übergangsfrist 6,5 m2 umfassen.

Finanzielle Förderung

Die Bundesregierung stellt in Aussicht, die Umbauten finanziell zu fördern. Im Bundesprogramm für die Sauenhaltung stehen insgesamt 300 Mio. Euro für Stallumbauten im Konjunkturprogramm zur Verfügung. Es soll möglichst über den bislang vorgesehenen Zweijahreszeitraum hinaus laufen. Ein Verzicht auf die Kastenstandhaltung im Deckzentrum sowie die Einführung von Bewegungsbuchten im Abferkelbereich sollen damit möglichst auch nach 2021 gefördert werden.

Dabei sollen „im Rahmen der beihilferechtlichen Möglichkeiten“ für tierschutzbezogene Mehrkosten der Investitionsvorhaben höhere Fördersätze angeboten werden. Die Grundlage dafür sollen die Kriterien des geplanten staatlichen Tierwohlkennzeichens bilden. Grundsätzlich soll die Förderung daran geknüpft sein, dass die Umbaumaßnahmen deutlich vor den in der Verordnung geplanten Übergangsfristen erfolgen oder über die darin gestellten Anforderungen hinausgehen.

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