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Kastration: Injektionsnarkose ist am teuersten

Wie praktikabel sind die Kastrationsalternativen und welche Mehrkosten entstehen? Auf Haus Düsse wurden gestern Ergebnisse von zwei Modell- und Demonstrationsvorhaben präsentiert.

Lesezeit: 3 Minuten

Die Kastrationsnarkose per Injektion von Ketamin und Azaperon verursacht von allen Alternativverfahren zur betäubungslosen Ferkelkastration mit Abstand die höchsten Kosten. Der Grund dafür sei die lange Nachschlafphase der Ferkel von im Schnitt fünf Stunden und die Anwesenheitspflicht des Tierarztes während der Narkose bzw. Aufwachphase.

Zu diesem Ergebnis kommt Mandes Verhaagh vom Thünen-Institut für Betriebswirtschaft in Braunschweig. Der Wissenschaftler stellte gestern zusammen mit Mitarbeitern der Landwirtschaftskammer NRW, des Landesbetriebes Landwirtschaft Hessen (LLH), des Forschungsinstituts für biologischen Landbau (FiBL), der Universitäten Bonn und Gießen, der DLG und der Sozialversicherung für Landwirtschaft und Gartenbau im Versuchs- und Bildungszentrum Haus Düsse Ergebnisse des Modell- und Demonstrationsvorhabens (MuD) „PraxiKaPIK/A“ vor.

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Hintergrund: Zur praktischen Erprobung der chirurgischen Ferkelkastration unter Betäubung und postoperativer Schmerzausschaltung in der konventionellen und in der ökologischen Ferkelerzeugung hat das Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) im Rahmen der Modell- und Demonstrationsvorhaben Tierschutz zwei Projekte bewilligt. Auf der Düsse wurden gestern die Ergebnisse zur arbeitswirtschaftlichen und ökonomischen Bewertung der Ferkelkastration präsentiert. Untersucht wurden die drei Narkoseverfahren:

  • Lokalanästhesie mit Procain
  • Inhalationsnarkose mit Isofluran
  • Injektion mit Ketamin/Azaperon

jeweils in Kombination mit einer Metacam-Verabreichung gegen den Schmerz nach der Operation.

Die Erprobung erfolgte in konventionellen, landwirtschaftlichen Betrieben. Darüber hinaus wurden die Ergebnisse eines in ökologisch wirtschaftenden Betrieben durchgeführten Verbundprojektes zur Beurteilung der Betäubungseffiziens, des Tierschutzes, der Wundheilung, der Hygiene und des Managements vorgestellt. Zur Bewertung der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes bei der Anwendung der Isofluan-Narkose hatte die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) zudem Isofluran-Messungen durchgeführt.

Deutliche Mehrkosten

Das Fazit der betriebswirtschaftlichen Bewertung: Durch alle drei Betäubungsverfahren entstehen deutliche Mehrkosten. Die Injektionsnarkose ist mit Abstand das teuerste Verfahren. In kleinen Beständen betrugen die Mehrkosten durch die lange Anwesenheit des Tierarztes fast 13 € pro männlichem Ferkel. In großen Beständen halbierten sich die zusätzlichen Kosten in etwa.

Bei Anwendung der Inhalationsnarkose mit Isofluran fielen die Zusatzkosten deutlich geringer aus. Sie betrugen je nach Herdengröße zwischen gut 3 € und 1,53 € pro männlichem Ferkel. Wobei Geräte mit vier Narkoseschalen in allen Betriebsgrößen besser abschnitten als Geräte mit drei Schalen. Die Anschaffungskosten in Höhe von knapp 10.000 € fielen dabei auf lange Sicht kaum ins Gewicht. Kostentreiber waren auch hier die Tierarztkosten.

Landwirte einbinden

Die Mehrkosten ließen sich deutlich vermindern, wenn der Gesetzgeber erlaubt, dass der Tierarzt nicht ständig anwesend sein muss. Wenn zum Beispiel die Aufwachphase bei der Injektionnarkose durch den Landwirt überwacht werden darf, würden sich die Mehrkosten mindestens halbieren. Und auch die Inhalationsnarkose mit Isofluran wäre im Schnitt nur noch halb so teuer, wenn die Sauenhalter die Narkose selbst durchführen dürften - so wie es der derzeit vorliegende Verordnungsentwurf vorsieht.

Die geringsten Mehrkosten verursacht die lokale Betäubung mit Procain. Je nach Betriebsgröße errechnete der Betriebswirt Mehraufwendungen von 0,97 bis 1,67 € je männlichem Ferkel. Der Moderator der Veranstaltung, Dr. Jürgen Harlizius vom Schweinegesundheitsdienst NRW, warnte jedoch vor zu großer Euphorie. Der Versuchsaufbau sei vor vier Jahren gewählt worden, als man der Lokalanästhesie noch größere Chancen einräumte. Inzwischen gewinne jedoch die im Tierschutzgesetz festgeschriebene Forderung der „völligen Schmerzfreiheit“ immer mehr an Bedeutung, und die könne bislang mit keinem Lokalanästhetikum erreicht werden. Bis zum endgültigen Ablauf der Übergangsfrist Ende 2020 sei deshalb nicht mit einer Zulassung der lokalen Betäubung zu rechnen.

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