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Betäubungsverfahren

Kastration: Bislang keine einheitlichen QS-Auflagen für Import- und heimische Ferkel

Seit Jahresbeginn dürfen heimische Ferkel nur noch unter Isofluran- oder Injektionsnarkose chirurgisch kastriert werden. Doch welche Auflagen gelten für Importferkel aus Dänemark und Holland?

Lesezeit: 2 Minuten

Seit dem 1. Januar 2021 dürfen männliche Ferkel in Deutschland nur noch unter Isofluran- oder Injektionsnarkose kastriert werden. Doch was ist mit Importferkeln aus Dänemark und Holland? Auf Druck etlicher Verbände hat der QS-Fachbeirat am 23. September 20 angekündigt, dass eine Arbeitsgruppe eine Positivliste erstellt. Sie gibt künftig vor, welche ­Betäubungsverfahren beim Kastrieren von Ferkeln erlaubt sind, die ins QS-System geliefert werden – für heimische und Importferkel. So sollen Wettbewerbsnachteile für hiesige Erzeuger verhindert werden.

Getan hat sich bisher allerdings wenig. Die zehnköpfige Arbeitsgruppe hat bislang noch kein einziges Mal getagt, ­geschweige denn sich geeinigt. Auf Nachfrage von top agrar erklärte QS, dass sich das Gremium noch im Januar treffen werde. Geklärt werden muss dann auch, welche Übergangsfrist bis zum Inkrafttreten der Positivliste gelten soll.

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Anmerkung der Redaktion: Heute (25.01.21) teilte die Qualität und Sicherheit GmbH (QS) top agrar mit, dass sich die QS-Arbeitsgruppe, die einheitliche Standards erarbeiten soll, in der letzten Woche zum ersten Mal getroffen habe. Zudem betont QS, dass es bereits jetzt Kastrationsauflagen für Importferkel aus Dänemark und Holland gebe.

Fakt ist, dass Ferkel, die aus dem Ausland ins QS-System geliefert werden, zur Kastration zwar bereits heute betäubt und mit einem schmerzstillenden Mittel behandelt werden müssen. Zur Betäubung werden bislang jedoch alle Verfahren akzeptiert, die in den jeweiligen Ländern von den dortigen Qualistätsicherungssystemen anerkannt werden. In Dänemark ist das die lokale Betäubung und in den Niederlanden die CO2-Narkose. Beide Verfahren bieten Kostenvorteile gegenüber der in Deutschland vom Gesetzgeber geforderten Isofluranbetäubung bzw. der Injektionsnarkose durch den Tierarzt. Um Wettbewerbsnachteile für die hiesigen Ferkelerzeuger zu verhindern, soll die QS-Arbeitsgruppe nun eine einheitlich geltende Positivliste zulässiger Narkoseverfahren entwickeln. Offen ist jedoch, bis wann.

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