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Kastration: Stimmen für Fristverlängerung mehren sich

Auf dem 19. Bauerntag, der am Mittwoch dieser Woche in Verden stattfand, sprach sich die niedersächsische Landwirtschaftsministerin Barbara Otte-Kinast für den "Vierten Weg" als Alternative zur betäubungslosen Kastration aus. Allerdings seien noch viele Fragen ungeklärt. Deshalb plädiert sie für eine Fristverlängerung.

Lesezeit: 3 Minuten

Der 1. Januar 2019 und damit das Verbot der betäubungslosen Ferkelkastration rücken unaufhaltsam näher. „Da keine der drei derzeit zur Verfügung stehenden Alternativen eine reelle Chance hat, bis dahin flächendeckend zum Einsatz zu kommen, brauchen wir dringend den Vierten bzw. Skandinavischen Weg“, brachte es die niedersächsische Landwirtschaftsministerin Barbara Otte-Kinast vorgestern in Verden auf den Punkt. Die Ministerin nahm auf dem 19. Bauerntag, zu dem die VzF GmbH und das Niedersächsische Kompetenzzentrum Ernährungswirtschaft (NieKE) eingeladen hatten, Stellung zu aktuellen agrarpolitischen Themen.


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„Da die Aufnahmekapazität für Jungeber scheinbar erschöpft ist und offensichtlich kein Schlachthof Improvac-geimpfte Eber verarbeiten will, ist der Skandinavische Weg für mich die einzig praktikable Lösung“, erläuterte die Ministerin. Noch seien jedoch rund um dieses Verfahren viele Fragen offen. Deshalb komme man vermutlich nicht an einer Fristverlängerung über den 1. Januar 2019 hinaus vorbei. Denn man brauche Rechtssicherheit. Eventuell müssten das Arzneimittel- und das Tierschutzgesetz angepasst werden. Das sei in den verbleibenden sechs Monaten aber nicht zu bewerkstelligen. Auf Bundesebene würden daher zurzeit intensive Gespräche zu einer Verlängerung der Frist geführt, informierte Ministerin Otte-Kinast die anwesenden Schweinehalter.  


Auch auf die Einzelhaltung von Sauen im Deckzentrum und im Abferkelstall ging die niedersächsische Landwirtschaftsministerin ein. Als Reaktion auf das „Magdeburger Urteil“ zur Kastenstandhaltung im Deckzentrum sei eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe unter niedersächsischer Federführung eingerichtet worden. Diese Arbeitsgruppe habe inzwischen Vorschläge zur Änderung der Tierschutz-Nutztierhaltungs-VO erarbeitet.


Der Entwurf sehe für den Abferkelbereich vor, dass die Sauen nur noch ein bis drei Tage vor und drei bis vier Tage nach der Geburt fixiert werden dürfen, in Summe also maximal acht Tage. Zudem müsse der Ferkelschutzkorb mindestens 2,20 Meter lang sein. Und während der Nicht-Fixierung müsste den Sauen zudem eine Mindestfläche uneingeschränkt zu Verfügung stehen, auf der sich die Tiere ungehindert umdrehen können. Auf die Mindestgröße der Abferkelbuchten und auf die geplanten Vorgaben fürs Deckzentrum ging Otte-Kinast nicht ein.


Dafür plädierte die Ministerin für ausreichend lange Übergangsfristen. „Mir ist klar, dass die geplanten Änderungen mit ganz erheblichen Kosten für Neu-, Um- und Anbauten verbunden sind“, sagte sie. Deshalb seien ausreichend lange Übergangsfristen wichtig, um die Rentabilität der Sauenhaltung langfristig zu gewährleisten und Planungssicherheit zu schaffen. „Denn wenn sich die Ferkelproduktion aufgrund der hohen Auflagen und Kosten ins Ausland verlagert, ist weder den Schweinen noch den Verbrauchern gedient – und den Schweinehaltern schon gar nicht“, brachte es Ministerin Otte-Kinast auf den Punkt.

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