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Neue Bürokratie

Keine Antibiotika eingesetzt? Trotzdem der Behörde Bescheid geben

Die neue Antibiotikaminimierungsstrategie sieht künftig eine Pflicht zur Nullmeldung durch den Tierhalter vor. So könne die Antibiotikaanwendung verfolgt werden.

Lesezeit: 3 Minuten

Die Bundesregierung hat wie berichtet im Arzneimittelgesetz (AMG) Anpassungen am Antibiotikaminimierungskonzept vorgenommen. Unter anderem sollen künftig für die Tierhalter sogenannte Nullmeldungen Pflicht werden. Damit besteht auch dann eine Mitteilungsverpflichtung an die Behörde, wenn keine antibakteriellen Arzneimittel angewendet wurden. Das betrifft jedoch nur Betriebe, die nicht QS-zertifiziert sind und daher bereits eine Nullmeldung über die QS-Antibiotikadatenbank machen müssen.

Gleichzeitig soll den Landwirten die Möglichkeit eingeräumt werden, die geforderte Versicherung über die Einhaltung der tierärztlichen Behandlungsanweisung elektronisch abzugeben.

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Erweitert werden sollen die Regelungen zur Verwendung von Daten. Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) soll auch die Daten, die beim Vollzug des Antibiotikaminimierungskonzepts anfallen, in pseudonymisierter Form zum Zweck einer Risikobewertung nutzen dürfen.

Laut Bundeslandwirtschaftsministerium kann so die Entwicklung der Antibiotikaanwendung bei den sechs Nutzungsarten Mastferkel, Mastschweine, Mastputen, Masthühner, Mastkälber und Mastrinder über den Evaluierungszeitzraum der 16. AMG-Novelle von 2014 bis 2017 hinaus weiterhin verfolgt werden.

Dies sei wichtig, um zu erkennen, wie sich die Verbrauchsmengen der Antibiotika bei den sechs Nutzungsarten und das Spektrum der eingesetzten Wirkstoffe, insbesondere bei den Reserveantibiotika, entwickeln.

Hoffnung in EU-Liste der Reserveantibiotika

Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner bekräftigte anlässlich des Kabinettsbeschlusses das Ziel, den Antibiotikaeinsatz auf das therapeutisch notwendige Minimum zu begrenzen und insbesondere die Anwendung von Reserveantibiotika zu vermindern. Ihren Angaben zufolge lag der Anteil der Reserveantibiotika bei Masthühnern und Mastputen zuletzt bei rund 40 % der jeweiligen Verbrauchsmenge.

Ein Rückgang der Antibiotika und Reserveantibiotika bei Mastgeflügel sei kaum erfolgt. „Der hohe Anteil insbesondere von Reserveantibiotika an den Verbrauchsmengen ist nicht akzeptabel“, betonte Klöckner. Große Hoffnung setzt die Bundeslandwirtschaftsministerin in die zukünftige EU-Liste der Reserveantibiotika. Bis zum Jahr 2022 werde die Europäische Kommission per Durchführungsrechtsakt eine Liste der sogenannten Reserveantibiotika erstellen, die der Humanmedizin vorbehalten bleiben müssten.

Kontraproduktiv

Die Bundesverband Praktizierender Tierärzte (bpt) begrüßt die 17. AMG-Novelle. „Die Änderungen führen zu mehr Klarheit und Rechtssicherheit“, betonte bpt-Präsident Dr. Siegfried Moder. Gleichzeitig hätte man sich jedoch „einen größeren Wurf gewünscht“.

Moder nannte eine Weiterentwicklung des Monitoringsystems sowie weitergehende Maßnahmen zur Entbürokratisierung. Kritisch äußerte sich der bpt-Präsident zur Wertung von Kombinationspräparaten in der Novelle. Leider halte das Bundeslandwirtschaftsministerium daran fest, bestimmte Präparate bei der Bewertung im Monitoringsystem mit dem Faktor 2 zu belegen.

Neben Trimethoprim-Sulfonamiden spiele in der Tiermedizin vor allem die Kombination aus Lincomycin und Spectinomycin eine große Rolle. Beide Wirkstoffe würden in der Humanmedizin nicht eingesetzt und sollten nach Auffassung Moders eher gefördert werden, insbesondere um den Einsatz von kritischen Antibiotika weiter reduzieren zu können.

Gerade in der Geflügelpraxis könne beispielweise durch den Einsatz dieses zugelassenen Kombinationsantibiotikums die politisch immer wieder geforderte Reduktion von Colistin erfolgen. „Tritt die 17. AMG-Novelle unverändert in Kraft, ist zu erwarten, dass diese Kombinationspräparate weniger zum Einsatz kommen werden, weil die Betriebe damit schnell und stark im Therapieindex ansteigen würden“, warnte der Verbandspräsident. Er appellierte an den Gesetzgeber, alle Kombinationswirkstoffe mit dem Faktor 1 zu bewerten, um damit zu verhindern, dass andere für die Resistenzsituation kritischere Wirkstoffe eingesetzt werden.

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