In Österreich sollen Pflanzen und Tiere, die aus der herkömmlichen Züchtung hervorgegangen sind, künftig von der Patentierbarkeit ausgenommen werden. Eine entsprechende Gesetzesnovelle, die der Biopatentrichtlinie in vollem Umfang Geltung verschaffen soll, hat der Wiener Nationalrat vergangene Woche verabschiedet. Damit werden nicht nur biologische Züchtungsverfahren von der Patentierung ausgeschlossen, sondern auch Pflanzen und Tiere, die durch solche Verfahren gewonnen werden. Der österreichischen Biopatentrichtlinie war bisher nicht eindeutig zu entnehmen, ob auch Pflanzen und Tiere, die ausschließlich durch „im Wesentlichen biologische Verfahren“ gewonnen werden, von einer Patentierung ausgenommen sind.
Ebenfalls einstimmig wurde von den Abgeordneten eine Entschließung der ÖVP und der SPÖ angenommen, in der gefordert wird, dass die Wiener Regierung sich auf europäischer Ebene gegen die Patentierung von konventionell gezüchteten Pflanzen und Tieren einsetzt. Der ehemalige österreichische Landwirtschaftsminister Nikolaus Berlakovich von der ÖVP wies in der Debatte darauf hin, dass das Europäische Patentamt (EPA) durch eine spitzfindige juristische Auslegung auch Patente auf Neuzüchtungen von Pflanzen möglich gemacht habe. Daher sei ein eindeutiges Patentverbot für konventionelle Pflanzenarten und Tierrassen notwendig, wie es auch in Petitionen von der Zivilgesellschaft gefordert worden sei.