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BVL

Kennzahlen zur Therapiehäufigkeit mit Antibiotika weiter gesunken

Das BVL hat neue Antibiotikazahlen veröffentlicht. Das Problem: Betriebe, in denen wenige Antibiotika verantwortungsvoll eingesetzt werden, werden trotzdem dauerhaft stark reglementiert.

Lesezeit: 3 Minuten

Die für das zweite Halbjahr 2020 von Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) berechnete bundesweite Kennzahl 2 zur Therapiehäufigkeit mit Antibiotika betrug im Fall der acht Monate alten Mastkälber 2,742 und lag bei älteren Mastrindern bei Null.

Bei Schweinen lag sie für Mastferkel bis 30 kg bei 9,268 und für Mastschweine über 30 kg bei 3,362. Für Masthühner wurde eine Kennzahl 2 von 34,065 sowie für Mastputen von 29,689 berechnet. Damit lagen die Kennzahlen mit Ausnahme der für die Mastputen unter dem Vergleichswert von 2019.

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Wie das BVL anlässlich der Veröffentlichung dieser Zahlen am vergangenen Mittwoch erläuterte, wird die Therapiehäufigkeit aus den Daten des staatlichen Antibiotikamonitorings nach der Formel „Anzahl behandelter Tiere multipliziert mit der Anzahl Behandlungstage dividiert durch die durchschnittliche Anzahl gehaltener Tiere pro Halbjahr“ berechnet.

Liegt ein Betrieb mit seinem betriebsindividuellen Ergebnis über der Kennzahl 2, die den Wert für das dritte Quartil angibt, unter dem 75 % aller erfassten Therapiehäufigkeiten liegen, muss der Mäster innerhalb von drei Monaten nach Veröffentlichung der Kennzahlen einen schriftlichen Maßnahmenplan zur Senkung des Antibiotikaeinsatzes erarbeiten und diesen der zuständigen Überwachungsbehörde vorlegen.

Liegt er mit seinem Wert über dem Median aller erfassten Therapiehäufigkeiten, der als Kennzahl 1 bezeichnet wird, muss der Tierhalter gemeinsam mit seinem Tierarzt die Ursachen dafür ermitteln und gegebenenfalls Schritte einleiten, die zur Reduzierung der Antibiotikaverwendung führen.

Deutlicher Rückgang bei Schweinen

In den vergangenen Jahren sind die Therapiehäufigkeiten in der Regel gesunken; es wurden immer weniger Antibiotika eingesetzt. Dies war auch im Vergleich mit den Werten des zweiten Halbjahres 2019 der Fall. Während bei Mastkälbern und Mastputen leichte Abnahmen bei der Kennziffer 2 festzustellen waren, fielen diese bei Ferkeln mit einem Minus von 8,2 % und bei Mastschweinen mit 12,4 % deutlich aus.

Lediglich bei Masthühnern war eine Zunahme der Therapiehäufigkeit im Vorjahresvergleich zu verzeichnen, die mit 11,3 % recht groß ausfiel. Die ansonsten fallenden Therapiehäufigkeiten haben zur Konsequenz, dass die Tierhalter leichter und schon bei geringen Antibiotikabehandlungen zu Reduktionsmaßnahmen gezwungen werden.

So bedeutet eine Therapiehäufigkeit mit der Kennziffer von bundesweit Null, wie bei den Mastrindern, dass jede Behandlung einen Erzeuger über die Kennzahl bringt.

Neuregelung dringend geboten

Das Landvolk Niedersachsen hatte deshalb im Februar eine Änderung der Vorschriften im Arzneimittelgesetz gefordert. Es sei utopisch und aus Tierschutzgründen auch nicht ratsam den Einsatz von Antibiotika in der Tiermedizin auf Null zu bringen.

„Es kann nicht sein, dass Betriebe, in denen wenige Antibiotika verantwortungsvoll eingesetzt werden, dauerhaft stark reglementiert werden“, kritisierte der stellvertretende Vorsitzende des Veredlungsausschusses beim Landvolk, Hubertus Berges. Es sei deshalb dringend geboten, den Umgang mit Betrieben, die oberhalb der Kennzahl 2 lägen, neu zu regeln und das nationale Tierarzneimittelgesetz anzupassen.

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