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Klöckner liebäugelt mit „Tierwohlstall-Förderungsgesetz“

Agrarministerin Klöckner hat ein „Tierwohlstall-Förderungsgesetz“ angekündigt. Es soll Immissions-, Bau- und Planungsrecht aufeinander abstimmen und Planungsprozesse für Tierwohlställe beschleunigen.

Lesezeit: 2 Minuten

Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner (CDU) hat einen weiteren Baustein, wie sie den Umbau der Tierhaltung in Angriff nehmen will, veröffentlicht. Dafür plant sie ein „Tierwohlstall-Förderungsgesetz“ ein. „Damit unsere Landwirte wieder mehr Planungssicherheit haben, werden wir die Regelungen im Umwelt- (Immissions-), Bau- und Planungsrecht anpassen und aufeinander abstimmen und so Planungsprozesse beschleunigen, damit Tierwohlställe überhaupt gebaut bzw. Ställe entsprechend umgebaut werden können“, heißt es in einem Diskussionspapier, dass Klöckner am Dienstag gemeinsam mit dem Bundesvorsitzenden der Kommunalpolitischen Vereinigung der Union (KPV), Christian Haase, vorgestellt hat.

Musterzulassungsverfahren sollen Genehmigungen beschleunigen

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Um Genehmigungsverfahren weiter zu beschleunigen, kündigten Klöckner und Haase außerdem ein „100 Tierwohlställe-Programm“ an, damit sollen emissionsneutrale Modellställe entwickelt werden. Diese sollen dann durch ein Musterzulassungsverfahren deutschlandweit zügig genehmigt werden können. „Die kommunale Planungshoheit gilt es dabei zu wahren“, heißt es dazu weiter in dem Diskussionspapier.

Machbarkeitsstudie soll Förderungsmodell bewerten

Mit der Forderung nach einem Tierwohl-Förderungsgesetz nehmen Klöckner und Haase bereits einen möglichen Punkt aus der Machbarkeitsstudie, die das BMEL zur Umsetzung der Borchert-Vorschläge zum Umbau der Tierhaltung in Auftrag gegeben hat, vorweg. Die Machbarkeitsstudie soll neben der Finanzierung des Umbaus auch verschiedene Fördermodelle rechtlich auf ihre Umsetzbarkeit hin bewerten. Dabei geht es darum, wie die Tierwohlprämien für die Landwirte rechtssicher verankert werden können.

Bundestag müsste sich für Umsetzung beeilen

Klöckner will die Machbarkeitsstudie in der kommenden Woche vorstellen. Wenn es vor der Bundestagswahl im Herbst noch eine Entscheidung über die Umsetzung und Finanzierung der Umbaustufen für Ställe geben soll, müssen sich Bundesregierung und Bundestag beeilen. Die Fristen für ein normales Verfahren sind bereits abgelaufen. Rechtssichere Verfahren können nur noch mit Fristverkürzung durch den Bundestag gebracht werden.

Agrarausschuss fragt nach Details

Am heutigen Mittwoch befasst sich auf Antrag der FDP-Fraktion bereits der Agrarausschuss des Bundestages mit dem Zeitplan für die Machbarkeitsstudie zur Umsetzung der Empfehlungen des Kompetenznetzwerkes Nutztierhaltung. Das BMEL soll dort die Gründe darlegen, die das BMEL zu einer Verschiebung der Präsentation der Ergebnisse der Machbarkeitsstudie veranlasst haben.

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