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Kontrolleure überprüfen Stallanlagen im Emsland

Ende des vergangenen Jahres hatte der Landkreis Emsland angekündigt, seine Kontrolltätigkeit bei genehmigungspflichtigen Vorhaben zu verändern. Dies soll nun in die Tat umgesetzt werden. Von nun an beginnen insgesamt elf eigens dafür geschulte Mitarbeiter mit der Überprüfung. Schwerpunkt werden zunächst Stallanlagen sein.

Lesezeit: 2 Minuten

Ende des vergangenen Jahres hatte der Landkreis Emsland angekündigt, seine Kontrolltätigkeit bei genehmigungspflichtigen Vorhaben zu verändern. Dies soll nun in die Tat umgesetzt werden. Von nun an beginnen insgesamt elf eigens dafür geschulte Mitarbeiter mit der Überprüfung. Schwerpunkt werden zunächst Stallanlagen sein. Dabei achten sie auf die Einhaltung der in den jeweiligen Genehmigungen festgelegten Auflagen. Insbesondere überprüfen sie die Funktionsfähigkeit von Abluftwäschern, die ordnungsgemäße Lagerung und Verwertung von Wirtschaftsdünger und die Einhaltung des Brandschutzes. Sie legen ebenfalls ihr Augenmerk auf nicht genehmigte bauliche Veränderungen. Werden bei den Kontrollen erhebliche Beanstandungen festgestellt, drohen empfindliche Bußgelder.


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Bislang galt, dass der Landkreis Emsland bei der Abnahme einer Stallanlage den Bau und die Abluftwäscher kontrolliert. Spätere Kontrollen fanden in der Vergangenheit nur anlassbezogen statt. „Von dieser Praxis werden wir nun abweichen. Künftig setzen wir auf eine systematische Kontrolle. Dabei möchte ich betonen, dass weder die Landwirte noch andere Personengruppen unter Generalverdacht stehen“, betont Landrat Hermann Bröring. Allein um sicher stellen zu können, dass die umfangreichen Genehmigungsauflagen eingehalten werden, sei eine Änderung des Kontrollsystems notwendig geworden. Zum anderen reagiere der Landkreis Emsland damit auch auf die laut gewordene Kritik von Maststallgegnern, dass viele Maststallbetreiber ihre Abluftwäscher nicht ordnungsgemäß betrieben.


Mit der Kontrolle von Stallbauten ist aber erst der Anfang gemacht: Zukünftig soll die Kontrolltätigkeit auch auf andere genehmigungspflichtige Bereiche wie beispielsweise Campingplätze ausgeweitet werden. „Wir befinden uns in einer Testphase: Sollte sich insgesamt bei den Kontrollen herausstellen, dass eine erhebliche Anzahl von Beanstandungen festgestellt wird, kann eine Ausweitung der Kontrollen und damit eine Erhöhung des Personals in Frage kommen. Sind die Beanstandungen in Art und Umfang gering, könnten die Kontrollen auch wieder eingestellt werden“, so Bröring.

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