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topplus Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung

Künftig 5 m2 pro Sau im Deckzentrum?

Am Freitag will der Bundesrat einen neuen Versuch unternehmen, die Kastenstandfrage zu beschließen. Jetzt liegt ein Papier auf dem Tisch, das die Gruppenhaltung im Deckzentrum vorsieht.

Lesezeit: 2 Minuten

Am kommenden Freitag wird sich der Bundesrat mit der Neufassung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung beschäftigen. Zumindest steht das Thema aktuell auf der Tagesordnung des Bundesrates.

Wie top agrar erfuhr, hat es im Vorfeld der Sitzung ein Abstimmungsgespräch auf Länderebene zwischen Baden-Württemberg, Schleswig-Holstein, Nordrhein-Westfalen und dem BMEL gegeben. Demnach soll der bereits vor einigen Wochen ausgehandelte Kompromissvorschlag von NRW und Schleswig-Holstein wie folgt ergänzt werden:

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  • Keine Fixierung mehr im Deckzentrum nach spätestens 8 Jahren Übergangsfrist. Danach soll nur noch die Gruppenhaltung erlaubt sein. Ausnahme: Fixierung nur wenige Tage während der Besamung.



  • Jeder Sau sollen 5 m2 (!) Bodenfläche zur Verfügung stehen. In der politischen Diskussion gewollt soll ein System ähnlich einer Arena sein, die der Haltung im Deckzentrum vorgeschaltet wird und den zur verletzungsfreien Rangordnungsbildung erforderlichen Platz bietet. Mit der vorliegenden Formulierung bleibt aber unklar, ob die 5 m2 am Ende für die gesamte Zeit gelten sollen.



  • Es müssen Funktionsbereiche geschaffen werden und die Sauen sollen organisches sowie faserreiches Futter erhalten.

Auslöser für die jetzt diskutieren Vorschläge dürfte die vehemente Forderung der Grünen nach Gruppenhaltung im Deckzentrum sein. Die Partei zeigt sich in diesem Punkt bislang wenig kompromissbereit. Experten betonen indes, dass die jetzt ins Gespräch gebrachten Flächenvorgeben baulich kaum umzusetzen sind, da vielen Betrieben die rechtliche Grundlage für Umbauten fehlt. Zwar ist eine Änderung im Baugesetzbuch vorgesehen, ohne Änderungen beim Immissions- und Emissionsschutzrecht verpufft die geplante Änderung des Baugesetzbuches aber.

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