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Kritik an Özdemirs Entwurf

Landvolk und DBV warnen vor „Bürokratiemonster“ bei Tierhaltungskennzeichnung

Das Landvolk Niedersachsen und der DBV kritisieren, dass Özdemir anstatt auf vorhandene Strukturen aufzubauen, ein weiteres staatliches Verfahren mit Erfassung mit zusätzlichen Angaben einführen will.

Lesezeit: 3 Minuten

Landvolk-Vizepräsident Jörn Ehlers warnt, dass ein "Bürokratiemonster sondergleichen" entstehe, wenn der vom Bundeslandwirtschaftsministerium vorgelegte Referentenentwurf des Gesetzes für ein staatliches Tierhaltungskennzeichen nicht noch erheblich überarbeitet werde. In einer Pressemitteilung kritisiert Ehlers, dass anstatt auf vorhandene Strukturen wie zum Beispiel das staatliche Herkunfts- und Informationssystem Tierhaltung (HIT) mit dem vorhandenen Betriebsnummernsystem aufzubauen, ein weiteres staatliches Verfahren mit Anzeige der Betriebsstätten, Haltungsform und Vergabe von zusätzlichen Kennnummern eingeführt werden soll.

Abbau von Bürokratie gefordert

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Deshalb fordert das Landvolk erhebliche Nachbesserungen am Gesetzesentwurf. Die Ampelkoalition solle ihr Verprechen einlösen, die Abläufe und Regeln zu vereinfachen und der Wirtschaft, insbesondere den Selbstständigen und Unternehmern, mehr Zeit für ihre originären Aufgaben zu verschaffen.

Stattdessen sei es verwirrend und „nicht zielführend“, wenn manche Regelungen des geplanten Gesetzes wortgleich in die Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung aufgenommen werden sollen. Aus Sicht des Landvolks sollten die über die gesetzlichen Haltungsregelungen hinausgehenden Kriterien für das verpflichtende Tierhaltungskennzeichen lieber in einem Gesetz gebündelt werden.

Anderenfalls bestehe die Gefahr, dass die gemäß der Nutztierstrategie des BMEL vorgesehene Förderung von tierwohlverbessernden Um- und Neubaumaßnahmen und die laufende Förderung des Mehraufwands zukünftig aufgrund von EU-Vorgaben von vorneherein ausgeschlossen sind.

Ferkelerzeugung wird ausgeschlossen

Der Landesbauernverband vermisse in dem Referentenentwurf außerdem ein belastbares Kontrollkonzept und eine -systematik für die nachgelagerten Stufen (Schlachtung, Verarbeitung, Handel) sowie für ausländische Betriebe. Dadurch könnten Manipulationen in diesen Bereichen nicht ausgeschlossen werden, Ehlers. Nicht nachvollziehbar sei, warum nicht auf bereits bestehende Systeme wie das der Initiative Tierwohl (ITW) zurückgegriffen wird.

Außerdem enthalte der Gesetzentwurf bisher nur Kriterien für Mastschweine und klammere die Sauenhaltung sowie die Ferkelaufzucht vollständig aus. „Damit werden unsere Sauenhalter zusätzlich geschwächt“, befürchtet Enno Garbade, Vorsitzender des Arbeitskreises Sauenhaltung im Landvolk Niedersachsen.

Der Verband fordert bereits seit Jahren eine verpflichtende Herkunftskennzeichnung für Fleisch, angefangen von der Geburt der Tiere bis zur Verarbeitung des Fleisches. Dadurch sollen die Verbraucherinnen und Verbraucher beim Einkauf des Fleisches vollständige Informationen über die Herkunft der Tiere erhalten.

DBV: Verlässliche Finanzierung fehlt

Auch der Deutsch Bauernverband (DBV) übt deutliche Kritik am Gesetzesentwurf zur Tierhaltungskennzeichnung. Nach wie vor fehle nach Ansicht des DBV eine verlässliche Finanzierung und ein angepasstes Genehmigungsrecht. DBV-Veredelungspräsident und Präsident des Westfälisch-Lippischen Bauernverbandes, Hubertus Beringmeier, sieht im Gesetzentwurf massiven Nachbesserungsbedarf: „Dieser Entwurf zur Haltungskennzeichnung weist erhebliche Schwachstellen auf, mit denen die angestrebte Wirkung nicht nur verfehlt, sondern in Teilen sogar konterkariert wird. Beispielsweise ist die Sauenhaltung nicht berücksichtigt." So könnten betäubungslos kastrierte Ferkel aus dem Ausland in den heimischen Markt importiert werden und würden das Tierwohllabel dennoch erhalten.

Der DBV mahnt ebenso wie das Landvolk, dass durch dieses Gesetz ein weiteres Bürokratie-Monster für die landwirtschaftlichen Betriebe geschaffen werde. Außerdem fodert der Verband, dingend auch die Verarbeitungsware, und neben dem Lebensmitteleinzelhandel auch Verarbeiter, Großverbraucher und Gastronomie mit in die Kennzeichnung einzubeziehen. Darüber hinaus sei laut DBV zwingend auch eine Herkunftskennzeichnung nötig.

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