Das Bundeskabinett hat den Weg für die Kastration unter Betäubung mit Isofluran durch den Landwirt freigemacht und die Ferkelbetäubungssachkundeverordnung (FerkBetSachkV) mit den vom Bundesrat verlangten Änderungen in der vergangenen Woche beschlossen. Der Tierarztvorbehalt für die Isoflurannarkose ist jetzt endgültig aufgehoben. Landwirte, die männliche Ferkel künftig unter Isoflurannarkose kastrieren wollen, müssen einen Sachkundenachweis erbringen.
Isofluran-Narkose für LFD keine Lösung
Anlässlich der Grünen Woche plädiert der Geschäftsführer des größten deutschen Ferkelzuchtbetriebes LFD Holding, Jörn Göbert, weiterhin für ein generelles Verbot der chirurgischen Kastration. Die Betäubung mit Isofluran durch den Landwirt oder Mitarbeiter stelle für die LFD keine Lösung dar. Isofluran sei schädlich für die Mitarbeiter und Vollnarkosen seien schädlich für die Ferkel, betonte das Unternehmen. Zudem sei eine sachkundige Anwendung dauerhaft schwer zu kontrollieren, monierte der LFD-Geschäftsführer. Aus Sicht der LFD blieben nur die Alternativen Ebermast oder Immunokastration. „Da eine umfangreiche Umstellung auf Ebermast aufgrund der abweichenden Fleischqualität nicht sinnvoll ist, wir rechnen mit maximal 10%, befürworten wir die flächendeckende Einführung der Immunokastration mit Improvac in Deutschland“, so das Unternehmen. Um das zu erreichen, sei ein generelles Verbot der Schlachtung, Verarbeitung und des Handels von kastrierten Tieren in Deutschland der beste Weg, lautet die von der LFD bereits im Oktober 2019 formulierte Forderung an Politik, Schlacht- und Verarbeitungsindustrie sowie Handel.