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LFD Holding akzeptiert Kastenstandurteil

Die LFD Holding GmbH akzeptiert den Beschluss des BVerwG in Sachen Kastenstandsbreiten, mit dem ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts Magdeburg vom 24. November 2015 rechtskräftig wird. Ungeachtet des Ausgangs dieses Verfahrens hat das Unternehmen seit November 2015 bereits umfangreiche Umbaumaßnahmen durchgeführt.

Lesezeit: 2 Minuten

Die LFD Holding GmbH akzeptiert den Beschluss des BVerwG in Sachen Kastenstandsbreiten, mit dem ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Magdeburg vom 24. November 2015 rechtskräftig wird. Ungeachtet des Ausgangs dieses Verfahrens hat das Unternehmen seit November 2015 bereits umfangreiche Umbaumaßnahmen durchgeführt. So wurden in den betroffenen Anlagen alle Kastenstände im Wartebereich zu strukturierten Gruppen oder zu Großgruppen umgebaut. 

 

Da es ungeachtet der jüngsten Beschlüsse von OVG und BVerwG weder seitens der Justiz noch des Gesetzgebers klare Vorgaben in Sachen Kastenstandsbreiten gebe, würde die LFD Holding eine sachverständig unterstützte Diskussion zur Lösungsfindung für Alternativen zu der aktuellen Kastenstandshaltung in einem dafür angemessenen Zeitraum begrüßen. Schließlich betreffe diese Sachfrage nicht nur eigene Standorte, sondern im Grunde alle schweinehaltenden Betriebe in Deutschland.

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Hier sei es nun geraten, schnell und klar zu Lösungsmöglichkeiten zu kommen, die den Landwirten eine betriebssichere und investitionssichere Anpassung der installierten Stalltechnik ermöglicht. Auch führten einseitig hohe Auflagen für Betriebe in Deutschland zu einer Verzerrung im innereuropäischen Wettbewerb bzw. zu Betriebsverlagerungen ins Ausland. Dann Fleisch aus Ländern mit niedrigeren Standards zu importieren, nütze am Ende niemand, so die LFD.

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