Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) fördert Projekte im Bereich Wissenstransfer zum Thema "Tierschutz in der Nutztierhaltung – Konzepte und Materialien für Aus- und Fortbildung sowie Studium". Projektskizzen dafür können ab sofort bis zum 28. August 2020 bei der BLE als Projektträger (PTBLE) eingereicht werden.
Mit der Bekanntmachung "Tierschutz in der Nutztierhaltung – Konzepte und Materialien für Aus- und Fortbildung sowie Studium" können Anbieter von Wissenstransfer- und Informationsmaßnahmen als "Wissensmittler" gefördert werden. Das übergeordnete Ziel der Förderung ist es, das Tierschutzniveau in der deutschen Nutztierhaltung zu steigern.
Förderzeitraum bis zu 36 Monate
Zuwendungsempfänger können natürliche oder juristische Personen sein, die Sitz oder eine Niederlassung in der Bundesrepublik Deutschland haben. Der Zuwendungsempfänger muss entsprechende Erfahrung bei der Durchführung vergleichbarer Arbeiten nachweisen. Die Zuwendungen würden grundsätzlich im Wege der Projektförderung auf Ausgabenbasis als Anteilfinanzierung, in begründeten Fällen auch als Vollfinanzierung gewährt. Sie können als nicht rückzahlbarer Zuschuss bewilligt werden.Der Förderzeitraum kann bis zu 36 Monate betragen. Um eine hohe Qualität sowie eine effiziente Umsetzung des geförderten Vorhabens zu gewährleisten, wird die Förderwürdigkeit im wettbewerblichen Verfahren auf der Grundlage von Projektskizzen beurteilt.
Ansprechpartner
Frau Weiler
Telefon: 0228 6845-3878
E-Mail: Viola.Weiler@ble.de
Frau Deeg
Telefon: 0228 6845-3871
E-Mail: Katja.Deeg@ble.de
Hintergrundinformationen: Es gilt, Impulse, Konzepte und Materialien zu schaffen, um den Themenbereich Tierschutz für die unterschiedlichen Zielgruppen ansprechend und gut aufgearbeitet zur Verfügung zu stellen. Im Fokus der Thematik steht nicht nur das Fachwissen an sich, sondern auch die Frage, wie Tierschutzthemen in ansprechender Weise an die Lernenden vermittelt werden können. Zu den Zielgruppen zählen Auszubildende zum Land- und Tierwirt, Fortzubildende zum Landwirtschaftsmeister, Tierwirtschaftsmeister und Schüler an landwirtschaftlichen Fachschulen, Studierende der Fachrichtungen Agrarwirtschaft und Nutztierwissenschaften sowie Teilnehmer an Zusatzqualifikationen im Bereich Tierhaltung.