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Afrikanische Schweinepest

Mecklenburg-Vorpommern stellt 5,8 Mio. € für zweiten ASP-Schutzzaun bereit

Das Bundesland gibt rund 5,8 Mio. € für Erwerb, Bau und Instandhaltung eines zweiten ASP-Schutzzauns frei. Minister Backhaus ruft Schweinehalter zur Teilnahme am ASP-Früherkennungsprogramm auf.

Lesezeit: 3 Minuten

Rund 5,8 Mio € Haushaltsmittel hat die Landesregierung von Mecklenburg-Vorpommern in ihrer Kabinettssitzung am vergangenen Dienstag für den Erwerb, den Bau und die Unterhaltung eines zweiten Schutzzauns gegen die Afrikanische Schweinepest (ASP) freigegeben. Wie das Schweriner Landwirtschaftsministerium mitteilte, soll der Zaun parallel zum ersten ASP-Schutzzaun auf rund 100 km Länge entlang der deutsch-polnischen Grenze durch Mitarbeitende der Landesforstanstalt aufgestellt und unterhalten werden. Der Abstand zwischen den beiden Zäunen soll mindestens 500 Meter betragen.

„Dadurch soll ein Schutzkorridor entstehen, in dem wir die Wildschweindichte maximal verringern wollen, um Mecklenburg-Vorpommern weiter ASP-frei zu halten und ein Ausbreiten der Seuche in westlicher Richtung wirksam zu unterbinden“, erklärte Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus. Denn man müsse davon ausgehen, dass der Infektionsdruck aus Polen weiter hoch bleiben werde. Zudem mahne das aktuelle Seuchengeschehen in Brandenburg jeden Tag, dass man sich nicht in Sicherheit wiegen dürfe, sagte Backhaus.

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Entschädigungen für private Bodeneigentümer

Die Landkreise und kreisfreien Städte ordnen Maßnahmen zur ASP-Bekämpfung an und haben dafür grundsätzlich die Kosten zu tragen. „Wir müssen aber zur Kenntnis nehmen, dass ein einzelner Kreis mit der Planung, Finanzierung und Durchführung dieser Maßnahme überfordert wäre. Im Sinne der staatlichen Fürsorge wird das Land Mecklenburg-Vorpommern deshalb die Kosten für den Zaunbau und dessen Unterhaltung tragen“, teilte Backhaus mit. Ein Teilbetrag der 5,8 Mio. € sei zudem für die Entschädigung privater Bodeneigentümer vorgesehen, über deren Flächen der Zaun verlaufen soll. Nach Aussage des Landwirtschaftsministeriums soll sich die bisherige Planung des Trassenverlaufes jedoch überwiegend an öffentlichen Straßenverläufen orientieren.

Solidarische Finanzierung

Anders als in den direkt von der ASP-betroffenen Ländern Sachsen und Brandenburg werde der Zaunbau in Mecklenburg-Vorpommern bislang nicht durch die Europäische Kommission kofinanziert. Im Rahmen der Agrarministerkonferenz im Juni 2021 wurde beschlossen, ein solidarisches Finanzierungsmodell zur Errichtung von Wildschweinbarrieren zu etablieren, bei dem sich die Länder an der Finanzierung beteiligen. Eine Beteiligung der Länderfinanzministerien muss noch erfolgen. Derzeit wird eine entsprechende Vereinbarung vom Task-Force-Arbeitsstab der Länder mit Sitz beim Nationalen Krisenzentrum im Bundeslandwirtschaftsministerium vorbereitet. Zu welchem Zeitpunkt das Land Mecklenburg-Vorpommern entsprechende Einnahmen zu erwarten hat, sei derzeit noch offen.

Restriktionsgebiete bis nach MV

Backhaus wies zudem darauf hin, dass nach aktuellen ASP-Nachweisen im brandenburgischen Landkreis Uckermark die angepassten Restriktionszonen (Sperrzone I, Pufferzone) nun bis an die Landesgrenze nach Mecklenburg-Vorpommern heranreichen. Der Landkreis Vorpommern-Greifswald habe deshalb die Pufferzone bis in den Landkreis hinein ausgeweitet.

Backhaus betonte, dass das Verbringen von Schweinen aus den eingerichteten Sperrzonen grundsätzlich verboten ist und nur unter bestimmten Voraussetzungen vom zuständigen Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt genehmigt werden kann. Das Land hat im April 2020 ein Programm zur Überwachung und Früherkennung der ASP in Schweine haltenden Betrieben des Landes Mecklenburg-Vorpommern aufgelegt. Das Programm dient dazu, notwendige Voraussetzungen für das Verbringen von Schweinen aus Restriktionsgebieten rechtzeitig zu schaffen. Minister Backhaus appellierte an die Schweinehalter, an dem Programm teilzunehmen. Seit Inkrafttreten beteiligen sich 95 Betriebe an dem Programm. Mehr als 8.000 Proben wurden bereits im Rahmen des Programms untersucht. Das Land und die Tierseuchenkasse tragen je zur Hälfte die Kosten der Untersuchung.

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