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Mehr als 30 Änderungsanträge zur Kastenstandhaltung

Der Agrarausschuss des Bundesrates hat noch über 30 Änderungswünsche zur Neuregelung der Sauenhaltung in Kastenständen

Lesezeit: 2 Minuten

Bund und Ländern stehen schwierige Verhandlungen über die Neuregelung der Sauenhaltung in Kastenständen bevor. Zwar hat der Agrarausschuss des Bundesrates in dieser Woche empfohlen, der vom Bundeslandwirtschaftsministerium vorgelegten Siebten Verordnung zur Änderung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung zuzustimmen. Allerdings hat der Ausschuss mehr als 30 Änderungsanträge beschlossen, von deren Annahme er eine Zustimmung abhängig macht.

Das Bundeslandwirtschaftsministerium hat bereits zu verstehen gegeben, dass es einige dieser Maßgaben als Verkündungshindernis ansieht. Damit würde das Ressort die Verordnung nicht in Kraft setzen, sollte das Bundesratsplenum diese Forderungen in seiner Sitzung am 14. Februar übernehmen. Dabei handelt es sich teilweise um Anträge, die sich nicht auf die Kastenstandhaltung beziehen. Dies gilt beispielsweise für Länderanträge Hessens zum Verbot der ganzjährigen Anbindehaltung von Rindern, zur verpflichtenden Haltung von Kälbern auf Gummimatten sowie für umfassende Anforderungen an die Haltung von Junghennen sowie Elterntieren von Junghennen und Masthühnern.

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Auch der vom Ausschuss geforderte Wegfall der bislang vorgesehenen Ausnahme bei der Neuregelung der Kastenstandhaltung für Kleinbetriebe mit weniger als 10 Sauen würde dem Agrarressort zufolge einer Verkündung der Verordnung entgegenstehen. Erhebliche Bedenken hat das Agrarressort zudem gegenüber der mehrheitlich angenommenen Forderung Sachsen-Anhalts, den Sauen bereits während der vorgesehenen Übergangszeit in Kastenständen ein Ruhen in ausgestreckter Seitenlage zu ermöglichen.

Schließlich bereitet dem Ministerium die Forderung Kopfzerbrechen, die im Verordnungsentwurf vorgesehene Übergangsfrist für die Kastenstandhaltung im Deckzentrum von bis zu 17 Jahren auf zehn Jahre zu verkürzen. Die Übergangsfrist im Abferkelbereich soll dem Antrag zufolge hingegen unverändert bleiben.

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