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Ärger um Filternachrüstung

Mehr als gefordert - Übertreibt es Deutschland bei der TA-Luft?

Bei der TA-Luft herrscht dicke Luft: Während die Regierung sagt, nur EU-Recht umzusetzen, beklagen Sachverständige und Verbände übertriebene Maßnahmen bei der Filternachrüstung in Ställen.

Lesezeit: 2 Minuten

Die Bundesregierung hatte kürzlich Fragen zur Novellierung der TA Luft beantwortet – wir berichteten. So meint die Regierung, dass etwaige Zielkonflikte zwischen den Erfordernissen des Tierwohls und des Immissionsschutzes im Entwurf der TA Luft berücksichtigt seien.

Und ganz gewiss gehe Deutschland bei der Minderung der Ammoniakemissionen nicht über europarechtliche Anforderungen hinaus, hieß es. Vielmehr lägen die im Entwurf der TA Luft festgelegten Werte innerhalb des von der EU explizit eingeräumten Spielraums.

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Kritik

Das sehen der Verband unabhängiger Sachverständiger im Agrar-Umweltbereich (VUSA) und der Bundesverband Rind und Schwein (BRS) allerdings anders. So sollen zwar etwaige Zielkonflikte hinsichtlich der Anforderungen zur Vorsorge / Emissionsminderung berücksichtigt werden, nicht aber im Bereich der Schutzanforderungen, konterten beide am Donnerstag in einer Mitteilung. Hier würde das sehr hohe Schutzniveau aus der bisherigen Genehmigungspraxis, das auf Ländererlassen und Leitfäden beruht, zementiert bzw. teilweise verschärft.

Die Verbände haben die Sorge, dass mit der Übertragung der Leitfäden in die rechtsverbindliche TA Luft eine auch von Gerichten nicht mehr überprüfbare Festlegung erfolgt und bisher mögliche Ermessensspielräume eingeschränkt werden. Dies würde viele bestehende Betriebe an ihren Standorten handlungsunfähig machen, also viele Betriebe von Bestrebungen zu Änderungen für mehr Tierwohl ausschließen. Dies gelte insbesondere für Betriebe im Bereich dörflicher Strukturen oder mit in deren Umfeld gelegenen geschützten Biotopen oder Schutzgebieten.

Abluftreinigungsanlagen für alle Ställe ist unnötig

Für Unverständnis sorgt zudem der Vorschlag der Bundesregierung, den Einbau von Abluftreinigungsanlagen als Stand der Technik für Alt- und Neubauten festzuschreiben, obwohl BVT-Schlussfolgerungen zur Intensivtierhaltung zu dem Ergebnis kommen, das die Abluftreinigung aufgrund hoher Kosten nicht generell einsetzbar ist.

Auch die Machbarkeitsstudie des Kompetenznetzwerks Nutztierhaltung kommt laut VUSA und BRS zu dem Ergebnis, dass damit strengere Vorgaben festgelegt werden, als nach den BVT-Schlussfolgerungen zwingend gefordert ist.

Die Verbände erinnern daran, dass der Anwendungsbereich der Schutzanforderungen in Nr. 4 TA Luft nicht nur unmittelbar immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftige Anlagen betrifft, sondern auch baurechtlich genehmigungspflichtige, wie nicht zuletzt die Geltungsbereiche der Abstandsregelungen in den Anhängen 1 und 7 (z.B. Schafe, Pferde, Ziegen sowie Kleinanlagen) zeigen. Daher müsse auch der Erfüllungsaufwand unter Berücksichtigung dieser Anlagen neu kalkuliert werden und – wie es sich für eine sozio-ökonomische Folgenabschätzung gehört- auch die agrarstrukturellen Folgen benennen, so die Verbände.

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