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Meldung an HIT- und Antibiotikadatenbank: 14. Januar ist Stichtag!

Wie in jedem Jahr sind laut Viehverkehrsordnung alle Schweinehalter dazu verpflichtet, ihre Tierbestände an die HIT-Datenbank zu melden.

Lesezeit: 2 Minuten

Wie in jedem Jahr sind laut § 26 der Viehverkehrsordnung alle Schweinehalter dazu verpflichtet, ihre Tierbestände an die HIT-Datenbank zu melden. Hierbei müssen Sie die Anzahl der am 1. Januar gehaltenen Schweine getrennt nach Zuchtsauen, Ferkeln bis einschließlich 30 kg und sonstigen Zucht- und Mastschweinen über 30 kg melden.

Bei mehreren Standorten bzw. HIT-Nummern muss die Meldung für jede Nummer separat erfolgen. Die Meldung können Sie online unter www.hi-tier.de vornehmen oder per Fax versenden. Ist nach Ablauf der Meldefrist keine Meldung bei den Veterinärämtern eingegangen, wird ein Ordnungsgeld fällig.

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An die staatliche Antibiotika-Datenbank müssen alle Tierzugänge und –abgänge inklusive der Verluste tagesgenau zum 14. Januar gemeldet werden. Auch der Anfangs-Tierbestand zum 1. Januar ist zu melden. Betroffen sind Betriebe mit mehr als 250 Mastferkeln (ab Absetzen) und Mäster mit mehr als 250 Schweinen (im Durchschnitt eines Kalenderhalbjahres).

Auch die verbrauchten Antibiotika-Mengen sind anzugeben. Wenn Sie für das Melden der Daten einen Dritten, z.B. den Bestandstierarzt beauftragt haben, müssen Sie nur die Tierbewegungen eintragen. Ansonsten müssen sie die Meldung zum Antibiotika-Einsatz selbst an die staatliche Datenbank abgeben. Sollten Sie keine Antibiotika zwischen dem 01.07. bis 31.12.2019 verbraucht haben, müssen Sie dennoch eine Nullmeldung vornehmen.



 

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