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Fleischmarkt

Mindestpreis für Fleisch: Länder uneinig

Baden-Württemberg will in einem Gesetzesentwurf Mitgliedern von Erzeugerorganisationen für Schlachttiere verbindliche Mindestpreise für Fleisch ermöglichen. Die ISN lehnt den Vorschlag ab.

Lesezeit: 2 Minuten

Die baden-württembergische Gesetzesinitiative für eine Regulierung des Fleischmarktes findet im Bundesrat ein unterschiedliches Echo. Während der Agrarausausschuss der Länderkammer empfiehlt, den Gesetzesantrag beim Bundestag einzubringen, spricht sich der Wirtschaftsausschuss dagegen aus. Entscheiden wird der Bundesrat in seiner Plenarsitzung am 5. März. Laut Gesetzentwurf der baden-württembergischen Landesregierung zur Änderung des Fleischgesetzes und des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) soll anerkannten Vereinigungen von Erzeugerorganisationen für Schlachttiere die Möglichkeit gegeben werden, für ihre Mitglieder verbindliche Mindestpreise pro Kilogramm Schlachtgewicht für Fleisch festzusetzen.

ISN: Vorschlag nicht praktikabel

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Mit dieser Ausnahmeregelung will Baden-Württemberg erreichen, dass dem „strukturellen Ungleichgewicht auf den Fleischmärkten“ besser begegnet werden kann. Vor dem Hintergrund einer strukturellen Schieflage zwischen Angebot und Nachfrage und auch angesichts vergleichsweise hoher Produktionsstandards in Deutschland bestehe die Gefahr, dass die von der Gesellschaft geforderten Veränderungen in der Fleischproduktion nicht erfolgten und die erforderlichen Investitionen entlang der Wertschöpfungsketten angesichts des verbundenen Investitionsrisikos nicht getätigt würden, heißt es in der Begründung. Die Interessengemeinschaft der Schweinehalter Deutschlands (ISN) lehnt den Vorschlag als „gut gemeint, aber nicht praktikabel“ ab. Weder funktioniere ein einseitig von der Erzeugerseite erzwungener Mindestpreis, noch könne das Zusammenspiel zwischen Angebot und Nachfrage gänzlich ausgehebelt werden.

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