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20 Jahre nach BSE

Mitgliedstaaten für eingeschränkte Zulassung von Tiermehlen in der Fütterung

Vielleicht schon im Herbst könnten Tiermehle in der Geflügel- und Schweine-Fütterung teilweise wieder zugelassen werden. In der EU gibt es großen Rückhalt für den Vorschlag.

Lesezeit: 2 Minuten

Nahezu alle EU-Mitgliedstaaten haben sich für die eingeschränkte Zulassung von Tiermehlen in der Fütterung ausgesprochen. In der Abstimmung über den betreffenden Kommissionsvorschlag im Ständigen Ausschuss für Pflanzen, Tiere, Lebens- und Futtermittel (SCoPAFF) enthielten sich laut Teilnehmerkreisen lediglich Frankreich und Irland der Stimme.

Wie ein Sprecher der Kommission gegenüber AGRA-EUROPE am vergangenen Freitag mitteilte, unterliegt der Entwurf der delegierten Verordnung, sobald dieser in Kürze in allen EU-Amtssprachen vorliegt, einer dreimonatigen Frist zur Überprüfung durch das Europaparlament und den Rat. Ziel sei es, den Rechtsakt im Herbst offiziell durch das Kollegium anzunehmen.

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Dem Kommissionssprecher zufolge ist konkret geplant, die Verfütterung von Schweinemehlen an Geflügel sowie von Geflügelmehlen an Schweinen wieder zu ermöglichen. Seit der durch die Bovine Spongiforme Enzephalopathie (BSE) ausgelösten Marktkrise vor gut 20 Jahren war dies in der Europäischen Union nicht mehr erlaubt.

Die Gesetzesvorlage sieht zudem die Erlaubnis für die Verfütterung von Insektenmehl vor. Wiederkäuermehle seien nicht Teil der geplanten Lockerungen, erklärte der Sprecher. Allerdings dürfe künftig Kollagen und Gelatine von Wiederkäuern im Futter von nicht wiederkäuenden Nutztieren, etwa zur Verwendung in Geflügel- und Schweinefutter, zum Einsatz kommen. Die Verfütterung von Tiermehlen an dieselbe Tierart solle grundsätzlich - mit Ausnahmen in der Aquakultur - verboten bleiben.

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