Aufatmen für Schweinehalter in Mecklenburg-Vorpommern: Die Restriktionen rund um den ASP-Ausbruchsbetrieb in Lalendorf im Landkreis Rostock werden zum 15. Januar 2022 aufgehoben - rund einen Monat früher als in einem EU-Durchführungsbeschluss ursprünglich festgelegt. Wie das Landwirtschaftsministerium in Schwerin mitteilte, habe man dies nach hartnäckigen und konsequenten Verhandlungen mit der EU-Kommission in Brüssel erwirken können.
Verbringung und Vermarktung möglich
Mit der Aufhebung der Sperrzone gilt das Gebiet um Lalendorf wieder als ASP-frei. Damit können schweinehaltende Betriebe in diesem Gebiet ihre Tiere wieder uneingeschränkt verbringen und vermarkten. Seit dem ASP-Ausbruch am 15. November 2022 in einem Mastschweinebestand in Lalendorf war dies in der umgehend eingerichteten Sperrzone nur in wenigen Ausnahmefällen und unter strengsten Auflagen möglich. Dies führte in den ansässigen schweinehaltenden Betrieben zu massiven Problemen bei der Verbringung und Vermarktung der Tiere, ganz zu schweigen von der drohenden Überbelegung der Ställe, die auch tierschutzrechtliche Fragen aufgeworfen hat.
Keine weiteren Fälle
„Die Schweinehalter im Landkreis Rostock können erst einmal aufatmen und wir auch“, sagte Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus in einer Pressemitteilung. Er dankte allen beteiligten Behörden, vom Veterinäramt des Landkreises Rostock bis hin zum Bundeslandwirtschaftsministerium, für die gute Zusammenarbeit. „Der hervorragende Umgang des Landes mit der ASP-Bekämpfung hat die EU-Kommission letztlich zu der Auffassung gebracht, dass die restriktiven Maßnahmen im Landkreis Rostock aufgehoben werden können“, führte der Minister aus. Fachliche Argumente für diese Entscheidung seien unter anderem, dass es bisher keine weiteren ASP-Ausbrüche bei Haus- und Wildschweinen im Landkreis Rostock gab.
Bundesweite Anerkennung
Am vergangenen Dienstag hat sich das Landwirtschaftsministerium erneut mit Vertretern von Schlachthöfen sowie der Interessensgemeinschaft der Schweinehalter Deutschlands (ISN) ausgetauscht. Dabei sei deutlich geworden, dass Mecklenburg-Vorpommern als erstes Bundesland von Tag eins an die Wirtschaft mit in die Überlegungen zum weiteren Umgang mit der ASP einbezogen habe. Nach Aussagen der Schlachthöfe und Schweinefleischvermarkter sei dies ein Novum in Deutschland.
Backhaus fordert "führende Hand" in Berlin
Mecklenburg-Vorpommern will das Thema ASP weiter auf der Tagesordnung halten. Minister Backhaus kündigte an, auf der digitalen Amtschefkonferenz in der kommenden Woche (20. Januar 2022) noch einmal eindringlich für mehr Solidarität unter den Bundesländern und beim Bund werben. „Was wir brauchen, ist eine führende Hand in Berlin“, teilte der Minister mit.
Ein zentraler Punkt sei beispielsweise, dass EU- oder Bundesrecht deutschlandweit einheitlich ausgelegt werden müsse, damit nicht jedes Bundesland seinen eigenen Weg aus der Krise finden müsse. „Die Interpretationsvorgaben müssen aus Berlin kommen“, forderte Backhaus. Konkret ginge es zum Beispiel um folgende Fragen: Wie definiert man den Begriff „Gebiet“? Können ganze Bundesländer von der Schweinefleischvermarktung ausgeschlossen werden, sofern nur bestimmte Regionen von der ASP betroffen sind?
Diese zentralen Punkte bedürfen laut dem Minister einer zügigen Klärung – und zwar nicht erst, wenn die Veredlungshochburgen wie Vechta oder Cloppenburg von ASP betroffen sind. „Uns muss klar sein: Wir zerschlagen schon jetzt Lieferketten. Darunter leiden am Ende nicht nur die Landwirte als Produzenten, sondern auch das verarbeitende Gewerbe, der Handel und der Endverbraucher“, führte Backhaus aus.