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Ferkelkastration

Netzwerk Sauenhaltung kritisiert QS

Das Netzwerk Sauenhaltung Schleswig-Holstein kritisiert QS scharf und wirft der Organisation vor, beim Thema betäubungslose Ferkelkastration mit zweierlei Maß zu messen.

Lesezeit: 3 Minuten

Gelten bei der Ferkelkastration für Importferkel künftig laschere Vorgaben als für deutsche Ferkel? Darüber ist in den letzten Wochen ein heftiger Streit entbrannt. Die QS-GmbH hat sich dazu auch in top agrar geäußert und die eigene Position zum künftigen Umgang mit Importferkeln noch einmal gerechtfertigt. Aus Sicht des Netzwerks Sauenhaltung in Schleswig-Holstein schwächt QS mit seinem Standpunkt die Wettbewerbsfähigkeit deutscher Ferkelerzeuger ab dem Jahr 2021 massiv. Nach Ansicht des Netzwerkes stehen die aktuellen Stellungnahmen von QS sogar im Widerspruch zu früheren Aussagen.

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„QS hat in der Pressemitteilung vom 13. März 2017 deutlich gemacht, dass ab dem 1. Januar 2019 für alle QS-Teilnehmer im In- und Ausland die Vorgaben des deutschen Tierschutzgesetzes zur betäubungslosen Ferkelkastration gelten. QS schreibt weiter, dass diese Vorgaben auch für Tiere und Fleisch gelten, die aus dem Ausland über die Anerkennung anderer Standards in das QS-System geliefert und vermarktet werden“, zitiert Dagmar Klingelhöller, Vertreterin der Sprechergruppe des Netzwerkes, aus verschiedenen QS-Pressemitteilungen. Sie betont darüber hinaus, dass QS auch im Jahr 2018 noch einmal ausdrücklich betont hat, dass die Wettbewerbsfähigkeit unter den Ländern und Standards nicht beeinträchtigt werden dürfe und das für alle Lieferanten des QS-Systems der Grundsatz der Gleichbehandlung gelte.

Für das Schleswig-Holsteinische Sauenhalter-Netzwerk steht außer Frage, dass auch in Zukunft Ferkel aus Dänemark und den Niederlanden nach Deutschland importiert werden dürfen. „Aber wenn, dann auf Basis der hiesigen Rechtsgrundlage. Es kann nicht sein, dass nicht nach deutschem Recht kastrierte Tiere als QS-Ferkel vermarktet werden“, so Klingelhöller.

Werden ausländische Betriebe deutsche Vorgaben erfüllen?

Aus der Sicht der Netzwerkvertreter wird der Markt sehr schnell darüber entscheiden, ob das QS-System die nachhaltige Bedeutung hat, die QS für sich in Anspruch nimmt. Sie gehen davon aus, dass die weiter steigende Nachfrage von deutschen Mästern nach Ferkeln viele ausländische Sauenhalter veranlassen wird, die deutschen Bedingungen zu erfüllen. Das Netzwerk betont in diesem Zusammenhang, dass ausländischen Betrieben gesetzeskonforme Alternativen zur Betäubung zur Verfügung stehen. Neben der Injektionsnarkose zählen dazu die Immunokastration und die Nicht-Kastration (Ebermast bzw. Impfung mit Improvac).

Auch zum „4. Weg“ äußern sich die Interessenvertreter. „Fakt ist, dass die bislang bekannten und angewandten Methoden der Lokalanästhesie im deutschen Rechtssystem nicht als Schmerz-ausschaltende Verfahren akzeptiert werden. QS hingegen betont in der Stellungnahme vom 25. August 2020, dass die Lokalanästhesie mit Procain die laut Tierschutzgesetz notwendige wirksame Schmerzausschaltung erziele. Das ist nicht richtig! Zudem steht in §15 des QS-Gesellschaftervertrages, dass alle Kriterien die gesetzlichen Mindestanforderungen erfüllen müssen“, erklärt die Sprecherin des Netzwerkes.

Dagmar Klingelhöller und ihre Mitstreiter bezweifeln auch, dass QS gegen europäisches Wettbewerbsrecht verstoßen würde, wenn man tatsächlich strengere Regeln für Importferkel erlassen würde. „Das ist eine sehr einseitige QS-Sichtweise, um die eigene Position zu stärken und zum Nachteil der deutschen Ferkelerzeuger“, fordert Dagmar Klingelhöller hier eine Kurskorrektur.

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