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Neue Antibiotika-Leitlinie

Die Bundestierärztekammer (BTK) hat gemeinsam mit der Arbeitsgruppe Tierarzneimittel der Länderarbeitsgemeinschaft Verbraucherschutz die überarbeitete Antibiotika-Leitlinie, die einen sorgfältigen Umgang mit antibakteriell wirksamen Tierarzneimitteln regelt, veröffentlicht.

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Die Bundestierärztekammer (BTK) hat gemeinsam mit der Arbeitsgruppe Tierarzneimittel der Länderarbeitsgemeinschaft Verbraucherschutz die überarbeitete Antibiotika-Leitlinie, die einen sorgfältigen Umgang mit antibakteriell wirksamen Tierarzneimitteln regelt, veröffentlicht. Wie AgE berichtet, sei es Ziel der Antibiotika-Leitlinie, den Einsatz des gleichnamigen Arzneimittels nur aufgrund klarer Erkenntnisse des Veterinärs über das vorliegende Krankheitsbild vorzunehmen und dadurch einer möglichen Resistenzentwicklung entgegenzuwirken. Dieses schließe insbesondere eine angemessene Diagnostik, die Auswahl eines geeigneten Antibiotikums und die gezielte Verabreichung der Medikamente über einen geeigneten Zeitraum ein. Die in der novellierten Leitlinie berücksichtigten allgemeinen Grundsätze seien auf Basis neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse überarbeitet worden. Zusätzlich seien tierartspezifische Leitlinien entwickelt worden, berichtete die BTK weiter.


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"Tierärzte leisten eine wichtige Rolle im Verbraucherschutz", betonte die Tierärztekammer unter Verweis auf die Antibiotika-Leitlinie. Eine solche gebe es nur in der Tiermedizin. Bereits im Jahr 1970 sei auf Drängen der Veterinäre die stichprobenartige Untersuchung von Fleisch auf Rückstände von Antibiotika, der sogenannte Hemmstofftest, eingeführt und im damaligen Fleischbeschaugesetz gesetzlich verankert worden. Seit 1989 würden Untersuchungen im Rahmen des Nationalen Rückstandskontrollplans für Lebensmittel tierischen Ursprungs durchgeführt. Dieses Programm werde in der Europäischen Union nach einheitlichen Maßstäben gehandhabt. Positive Befunde seien heute eine Seltenheit, unterstrich die BTK.