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Afrikanische Schweinepest

Neue ASP-Fälle in Westpolen: Nur noch 21 km bis zur Grenze

Die Afrikanische Schweinepest ist nur noch 21 Kilometer von der deutschen Grenze entfernt. Die polnischen Behörden haben dem BMEL acht neue Fälle gemeldet.

Lesezeit: 2 Minuten

Die polnischen Behörden haben dem Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) acht weitere Fälle von Afrikanischer Schweinepest innerhalb der bestehenden Restriktionszone gemeldet. Zwei der viruspositiven Kadaver liegen 32 bzw. 21 Kilometer von der deutschen Grenze entfernt, teilte das Ministerium am Donnerstagnachmittag mit.

BMEL nimmt Situation ernst

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Bundesministerin Julia Klöckner als auch Staatssekretär Dr. Hermann Onko Aeikens a.D. hatten sich vor Weihnachten mit Blick auf das aktuelle Ausbreitungsgeschehen mit Schreiben an die zuständigen Minister sowie Staatssekretäre in den Bundesländern gewandt. Darin bitten sie die Länderkollegen, weiterhin wachsam zu bleiben und ihre Bemühungen zur Verhinderung eines Seucheneintrags durch alle geeigneten Maßnahmen, insbesondere auch jagdliche Maßnahmen, zu intensivieren.

Neben den Bundesländern stehe das BMEL auch seit langem mit den zuständigen polnischen Behörden in Kontakt. Am 13. Dezember fand ein deutsch-polnisches Treffen auf Ebene der Amtsveterinäre statt. Ziel des Austausches zwischen Polen und Deutschland ist es, ein Übereinkommen zur technischen Koordination der ASP-Prävention, Bekämpfung und Tilgung zu treffen.

FLI aktualisiert Risikobewertung

Aufgrund der neuen Entwicklung in Westpolen hat das Friedrich-Loeffler-Institut für Tiergesundheit seine Risikobewertung zur ASP am 23.12.2019 aktualisiert. Seit November/Dezember 2019 bestehe im Grenzgebiet zu Polen ein hohes Risiko des Übergreifens von ASP auf deutsches Gebiet durch migrierende Wildschweine. Das Risiko des Eintrags von ASP nach Deutschland durch

  • illegale Verbringung und Entsorgung von kontaminiertem Material wird weiterhin als hoch eingeschätzt.
  • Auch das Risiko des Eintrags durch Erzeugnisse aus Schweinefleisch, die von infizierten Tieren stammen oder kontaminiert sind, entlang des Fernstraßennetzes durch Fahrzeuge oder Personen wird - hier im Sinne eines „worst case scenario“ - als hoch bewertet.
  • Das Risiko einer Einschleppung durch den Jagdtourismus und das Mitbringen von Jagdtrophäen aus betroffenen Regionen wird als mäßig eingeschätzt.
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