Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) hat neue Leitlinien zu den Informationen veröffentlicht, die Antragsteller in ihre Anträge auf Verlängerung der Zulassung von Futtermittelzusatzstoffen aufnehmen müssen.
Wie die Behörde in Parma in einer Empfehlung feststellt, werden Futtermittelzusatzstoffe für zehn Jahre zugelassen. Nach Ablauf dieses Zeitraums seien die Antragsteller dazu verpflichtet, einen neuen Antrag zu stellen. Aus diesem müsse hervorgehen, dass der entsprechende Zusatzstoff gemäß den Zulassungsbedingungen für Zieltierarten, Verbraucher, Anwender und die Umwelt weiterhin sicher sei.
Dabei sei die Bewertung von Verlängerungsanträgen einfacher, da sich diese ausschließlich auf die Sicherheit des Produkts konzentrierten, es sei denn, der Antragsteller schlage Änderungen des Zusatzstoffes, wie beispielsweise das Herstellungsverfahren oder die Zusammensetzung vor.
Gleiches gelte bei Änderung der Zulassungsbedingungen wie zum Beispiel unterschiedliche Zieltierarten, beziehungsweise der Verwendungsbedingungen. Konkret wird von der EFSA im Hinblick auf Mikroorganismen, die als Zusatzstoffe oder als Produktionsstämme verwendet werden, empfohlen, jeden Mikroorganismus anhand der aktualisierten Nomenklatur auch zu benennen. Dies gelte ebenso für eine mögliche Antibiotikaresistenz. Darüber hinaus sollte auch eine Beschreibung der potentiell genetischen Veränderungen der verwendeten Mikroorganismen beigefügt werden.