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Neue Regeln für tierärztliche Hausapotheken beschlossen

Der Bundesrat hat in seiner heutigen Sitzung der von Bundesminister Christian Schmidt vorgelegten Zweiten Verordnung zur Änderung der Verordnung über tierärztliche Hausapotheken (TÄHAV) zugestimmt. Zentrale Punkte sind ein Umwidmungsverbot für "Reseveantibiotika" und die Pflicht zum Erstellen von Antibiogrammen.

Lesezeit: 4 Minuten

Der Bundesrat hat in seiner heutigen Sitzung der von Bundesminister Christian Schmidt vorgelegten Zweiten Verordnung zur Änderung der Verordnung über tierärztliche Hausapotheken (TÄHAV) im Wesentlichen zugestimmt. Er verlangte lediglich einige Änderungen, die in erster Linie einer besseren Praktikabilität dienen.  Um Antibiotikaresistenzen einzudämmen, sieht die Änderung unter anderem folgende Regelungen vor:

  • Verbot der Umwidmung von bestimmten Antibiotika, die für die Behandlung von Infektionskrankheiten des Menschen besonders bedeutsam sind (sog. Reserveantibiotika);
  • Pflicht zur Erstellung eines Antibiogramms als wichtiges Element für die Therapieentscheidung. Dabei werden die zu bekämpfenden Krankheitserreger auf ihre Empfindlichkeit gegenüber den zur Wahl stehenden antibiotischen Wirkstoffen getestet. Die Antibiogrammpflicht gilt unter anderem für die Behandlung von Schweinen, die in Stallabteilungen oder in einem umfriedeten Bereich im Freien gehalten werden und bei deren Behandlung der antibakterielle Wirkstoff gewechselt wird oder die Behandlung häufiger als einmal in einem bestimmten Alters- oder Produktionsabschnitt stattfindet;
  • Festlegung von allgemeinen Grundsätzen für die Verfahren, mit denen Proben genommen, Bakterien isoliert sowie Antibiogramme erstellt werden; 
  • Informations- und Nachweispflichten des Tierarztes.

Der Bundesrat hat die geplanten Änderungen begrüßt, fordert in seiner Entschließung von der Bundesregierung aber noch weitergehende Maßnahmen. Berlin solle Festpreise für Antibiotika festlegen, um wirtschaftliche Anreize durch Rabattierungen beim Verkauf großer Mengen an Antibiotika zu beseitigen. Außerdem bitten die Länder die Bundesregierung, eine Liste der sogenannten Reserveantibiotika der Humanmedizin zu erstellen und deren Einsatz in der Veterinärmedizin einzuschränken bzw. ganz zu verbieten.


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Wie geht es jetzt weiter? Die geschäftsführende Bundesregierung kann die Verordnung nun mit den vom Bundesrat beschlossenen Änderungen in Kraft setzen. Dies soll am Tag nach der Verkündung im Bundesgesetzblatt erfolgen. Die begleitende Entschließung wird der Bundesregierung zur Beratung zugeleitet - feste Fristen gibt es dafür nicht.


Der Bundesverband praktizierender Tierärzte (bpt) hat die von Agrarminister Schmidt vorgelegten Änderungswünsche zur TÄHAV bereits im Vorfeld scharf kritisiert. "Teuer für Tierhalter und unsicher für Tierärzte", so das Fazit des bpt. Denn die Kosten für die zusätzlich anzufertigenden Antibiogramme - im Einzelfall ca. 80 Euro - müssten Landwirte, Kleintier- und Pferdehalter zusätzlich zu den bisherigen Behandlungskosten tragen.

 

Der bpt unterstütze zwar grundsätzlich das Erstellen von Antibiogrammen, damit konkret festgestellt werden kann, gegen welche Antibiotika ein bestimmter bakterieller Krankheitserreger resistent bzw. sensibel ist. Doch ist das ursprünglich beabsichtigte Ziel der TÄHAV-Novellierung, nämlich den sorgsamen Umgang der Tierärzte mit Antibiotika zu stärken und damit der Entstehung von Antibiotikaresistenzen entgegenzuwirken, sei von der Realität längst überholt worden. Denn die Antibiotikaabgabemengen an Tierärzte seien im Zeitraum 2011 bis 2016 bereits um mehr als 50 % zurückgegangen. Auch bei den sogenannten kritischen Antibiotika sei ein kontinuierlicher Rückgang festzustellen.

 

Eine Antibiotikaminimierung habe also auch ohne TÄHAV-Novelle längst stattgefunden, sodass die Verordnung kaum zusätzlichen Nutzen für die Verbesserung der Gesundheit von Tieren und Menschen hätte - außer die Kosten für die Tierhalter in die Höhe zu treiben.

 

bpt-Präsident Dr. Siegfried Moder hatte den Ministerpräsidenten deshalb im Vorfeld der heutigen Bundesratssitzung vorgeschlagen, die Entscheidung zu vertagen, um die Verordnung noch einmal sorgfältig zu diskutieren. „Am vernünftigsten wäre es sogar, mit der Entscheidung bis nach dem Bericht der Bundesregierung zur Evaluierung der 16. AMG-Novelle im April 2019 zu warten“, so Moder. Denn nur so könne auf fachlich-wissenschaftlicher Grundlage ein vernünftiges Resümee gezogen werden, ob und inwiefern die in 2013 neu eingeführten Minimierungsmaßnahmen erfolgreich waren und ob weitere Maßnahmen überhaupt notwendig sind.

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