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Neue TA-Luft gilt frühestens ab Mitte 2021

Die Bundesregierung feilt noch immer an ihrem Kompromiss zur TA-Luft. Ein abschließender Beschluss durch den Bundesrat ist frühestens Anfang 2021 zu erwarten.

Lesezeit: 2 Minuten

Die Abstimmung der Bundesregierung auf die letzten Details der Reform der Technischen Anleitung zur Reinhaltung der Luft (TA-Luft) läuft weiter. Ein Beschluss im Bundeskabinett ist nach derzeitiger Planung für Ende November vorgesehen, teilt eine Sprecherin des Bundeslandwirtschaftsministeriums (BMEL) gegenüber top agrar mit.

Ähnliches bestätigt auch das Bundesumweltministerium (BMU). Dort rechnet man damit, dass der Bundesrat, der der TA-Luft auch noch zustimmen muss, sich dann voraussichtlich im ersten Quartal 2021 damit befassen wird. Damit könnten die Regeln frühestens im Frühling 2021 in Kraft treten.

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Anfang Oktober hatte es einen Durchbruch bei den langjährigen und zähen Verhandlungen zur Neuordnung der TA-Luft zwischen Umwelt- und Landwirtschaftsministerium gegeben. Beide Ministerium betonten, dass mit dem Kompromiss die Vorschriften der TA-Luft dem Umbau der Tierhaltung zu tiergerechteren Haltungsverfahren nicht im Wege stehen.

Die bereits in der derzeit geltenden TA Luft von 2002 enthaltene Abwägungsklausel soll erhalten bleiben und wird konkretisiert. Die TA Luft lasse tiergerechte Haltungsverfahren ausdrücklich zu und erlaube für diese höhere Emissionen, heißt es aus beiden Ministerien. Minderungspotenziale sollen aber trotzdem möglichst ausgeschöpft werden.

Damit die erforderlichen Änderungen im Bestand auch umgesetzt werden können, sind Übergangsfristen zwischen 5 und 8 Jahren vorgesehen. Derzeit tagt auch die Bund-Länder-Arbeitsgruppe „Immissionsschutz und Tierwohl“ noch, die Empfehlungen erarbeiten soll, wie Tierwohl und Immissionsschutz gemeinsam möglich sind.

Die Geruchimmissions-Richtlinie (GIRL) wird angepasst und in die TA Luft aufgenommen. Damit sind die Geruchsimmissionen nicht mehr Ländersache, sondern bundesweit einheitlich geregelt. In der Richtlinie soll der Anhang zu den Bioaerosolen gestrichen werden.

Im Neubau von zwangsbelüfteten Tierhaltungsanlagen muss die Abluftreinigung entsprechend der Empfehlung in den sog. BVT-Schlussfolgerungen berücksichtigt werden. Übergangsfristen zur Einhaltung von Vorgaben zu Emissionsminderung gibt es für Bestandsanlagen. Es soll aber keine Verpflichtung zum Einbau von Abluftreinigungsanlagen in Bestandsanlagen geben. Durch die ausgeweiteten Übergangsfristen kann die Modernisierung zu tier- und umweltgerechterer Tierhaltung gefördert werden, heißt es im BMEL.

Der Deutsche Bauernverband (DBV) hat den Kompromiss bereits kritisiert. In Deutschland würden Tierhalter beim Stallneubau durch die TA-Luft gezwungen, teure Abluftanlagen zu installieren, warnte Bernhard Krüsken, DBV-Generalsekretär, in einem Brief an BMEL-Staatssekretärin Beate Kasch. Das führe zu einer Wettbewerbsverzerrung innerhalb der EU. Auch die Nachrüstung von Emissionsminderungsverfahren bei Bestandsbauten mit einer Frist von fünf Jahren hält Krüsken für nicht umsetzbar.

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